Strafrechtsübereinkommen über Korruption
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 24, 20. Juni 2006 › Einzig › Strafrechtsübereinkommen
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Strafrechtsübereinkommen über Korruption
Übersetzung1
Strafrechtsübereinkommen über Korruption Abgeschlossen in Strassburg am 27. Januar 1999 Von der Bundesversammlung genehmigt am 7. Oktober 20052 Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 31. März 2006 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juli 2006 Präambel Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Staaten, die die dieses Übereinkommen unterzeichnen, in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen; in Anerkennung der Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit mit den anderen Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens; überzeugt von der Notwendigkeit, mit Vorrang eine auf den Schutz der Gesellschaft vor Korruption gerichtete gemeinsame Strafrechtspolitik zu verfolgen, unter anderem durch Annahme geeigneter Rechtsvorschriften und Ergreifung geeigneter Vorbeugungsmassnahmen; unter Hinweis darauf, dass die Korruption eine Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte darstellt, die Grundsätze verantwortungsbewussten staatlichen Handelns, der Billigkeit und der sozialen Gerechtigkeit untergräbt, den Wettbewerb verzerrt, die wirtschaftliche Entwicklung behindert und die Stabilität der demokratischen Institutionen und die sittlichen Grundlagen der Gesellschaft gefährdet; in der Überzeugung, dass es für eine wirksame Bekämpfung der Korruption einer verstärkten, zügigen und sachgerechten internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen bedarf; erfreut über jüngste Entwicklungen, die auf internationaler Ebene zu einem geschärften Bewusstsein und besserer Zusammenarbeit im Kampf gegen die Korruption beitragen, einschliesslich der Massnahmen der Vereinten Nationen, der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Welthandelsorganisation, der Organisation Amerikanischer Staaten, der OECD und der Europäischen Union; im Hinblick auf das Aktionsprogramm gegen Korruption, das im November 1996 vom Ministerkomitee des Europarats auf die Empfehlungen der 19. Konferenz der europäischen Justizminister (La Valletta 1994) hin angenommen worden ist; SR 0.311.55 1 Übersetzung des französischen ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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