Bericht des Bundesrates über eine einheitliche und kohärente Behandlung von selbstständiger bzw. unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht

Auszug


Bericht des Bundesrates über eine einheitliche und kohärente Behandlung von selbstständiger bzw. unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht

zu 99.3004

Bericht des Bundesrates

über eine einheitliche und kohärente Behandlung von selbstständiger bzw. unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht

vom 14. November 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

in Erfüllung der Motion Nr. 99.3004 «Einheitliche und kohärente Behandlung im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht» unterbreiten wir Ihnen den vorliegenden Bericht zur Kenntnisnahme.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. November 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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Übersicht

Mit der Motion Nr. 99.3004 wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, mit welchem eine einheitliche Behandlung von selbstständiger bzw. unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und Sozialversicherungsabgaberecht sichergestellt wird. Darüber hinaus verlangt die Motion, dass Anträge auf Anerkennung als selbstständig Erwerbender oder selbstständig Erwerbende von einer einzigen Stelle innerhalb nützlicher Frist für alle angesprochenen Abgabebereiche behandelt werden.

Ausgangspunkt für die Bemühungen um eine einheitliche Behandlung von Erwerbstätigkeiten in diesen beiden Rechtsgebieten bildete die Frage der Einstufung der Verwaltungsratshonorare. Im Zuge der Beratungen des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) beschlossen beide Räte, die Tätigkeit in Verwaltungsräten, Stiftungsräten und in ähnlichen Funktionen - entsprechend dem AHV-Recht und im Unterschied zur Praxis bei der bundesrätlichen Mehrwertsteuerverordnung - als unselbstständige Erwerbstätigkeit zu erklären.

Der vorliegende Bericht analysiert die Abgrenzungskriterien zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Die rechtsanwendenden Gerichts und Verwaltungsbehörden haben zur Qualifikation einer Erwerbstätigkeit den Zielsetzungen dreier Rechtsgebiete Rechnung zu tragen: Dem Sozialversicherungsrecht kommt primär die Funktion des Versicherungsschutzes (die so genannte Sozialschutzfunktion) zu; im Steuerrecht geht es in erster Linie darum, dem Gemeinwesen die nötigen finanziellen Mittel zu verschaffen und den Finanzausgleich mitzusteuern; das Obligationenrecht schliesslich verfolgt mit den Regeln, welche den Arbeitsvertrag ordnen, das Ziel des Arbeitnehmerschutzes.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass weit weniger gesetzlich normierte Kriterien im Sinne allgemeiner Abgrenzungsregeln zu schaffen sind, sondern dass es vielmehr darum gehen müsste, bereits bestehende Qualifikationsmerkmale durch die Verwaltungs- und Gerichtspraxis in möglichst allen Fällen einheitlich umzusetzen. Dazu wäre das Bundesgericht schon heute berufen.

Betreffend Anträgen auf Anerkennung als selbstständig erwerbende Person zeigt der Bericht in zwei von drei Lösungsvarianten, dass eine Drittstelle als Verfügungsoder Rekursinstanz fungieren könnte. In der dritten Variante wird - wie vom KMU-Forum angeregt - die Schaffung einer Ombudsstelle vorgeschlagen. An diese sollen die Betroffenen bei allfälligen unterschiedlichen Einstufungen einer Erwerbstätigkeit durch die verschiedenen zuständigen Behörden gelangen können. Der Bundesrat schlägt vor, diese dritte Variante zu realisieren.

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Bericht

1 Ausgangslage

Am 16. März 1999 hat der Nationalrat und am 22. April 1999 der Ständerat dem Bundesrat die Motion Nr. 99.3004 überwiesen, welche den folgenden Wortlaut trägt:

«Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 1999 einen Bericht mit Anträgen ans Par-lament und allenfalls eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, mit welcher eine kohärente, administrativ einfache und einheitliche Behandlung von selbstständiger bzw. unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Steuerrecht, insbesondere bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer, und im Sozialversicherungs-Abgaberecht sichergestellt wird. Soweit möglich sind die Weisungen und Verordnungen selbstständig anzupassen. Insbesondere sind dabei:

- der Begriff und der Status der selbstständigen Erwerbstätigkeit für alle Abgabearten einheitlich und kohärent zu regeln;

- der Tendenz zu Mischformen zwischen selbstständigem und unselbstständigem Erwerb Rechnung zu tragen;

- die Sozialversicherungs-Abgabepflicht für Erwerbstätige, Auftraggeber und

Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerinnen mit einfachen Regeln zu klären;

- die Erwerbstätigkeit sozialversicherungsabgaberechtlich und die Wertschöpfung mehrwertsteuerrechtlich auch im Dienstleistungssektor vollständig, aber für die Abgabepflichtigen administrativ einfach zu erfassen;

- sicherzustellen, dass Anträge auf Anerkennung als Selbstständige oder

Selbstständiger von einer einzigen Stelle innert nützlicher Frist für alle angesprochenen Abgabebereiche behandelt werden. Die Beurteilungskriterien sind da...

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