Botschaft zu einem Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts und der Informations- und Kommunikationstechnologien (3. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen)

Auszug


Botschaft zu einem Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts und der Informations- und Kommunikationstechnologien (3. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen)

09.062 Botschaft

zu einem Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts und der Informations- und Kommunikationstechnologien

(3. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen)

vom 10. August 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts und der Informations- und Kommunikationstechnologien mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

10. August 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten ein befristetes Bundesgesetz über konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen zur Genehmigung, mit dem die gesetzlichen Grundlagen für Massnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts und der Informations- und Kommunikationstechnologien geschaffen werden.

Die Schweiz und die meisten Industrieländer befinden sich in der stärksten Rezession seit Jahrzehnten. Der Bundesrat hat zielgerichtet auf die sich verschlechternde Lage reagiert. Er hat den eidgenössischen Räten am 12. November 2008 die erste und am 11. Februar 2009 die zweite Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen vorgelegt. Seither haben sich die wirtschaftlichen Aussichten weiter verschlechtert. Der Bundesrat erachtet daher eine dritte Stufe von Stabilisierungsmassnahmen als notwendig.

Das mit dieser Botschaft unterbreitete Gesetz schafft die zur Durchführung der dritten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen notwendigen Grundlagen. Es sollen einerseits für Massnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts, andererseits für Massnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Auslandspromotion befristete Finanzhilfen gewährt werden. Diese sind im Voranschlag 2010, den der Bundesrat voraussichtlich am 19. August 2009 verabschieden wird, berücksichtigt.

5736

Botschaft

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Als Reaktion auf die sich rasch verschlechternde Konjunkturlage beschloss der Bundesra...

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