Spitalverordnung.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Spitalverordnung.

Spitalverordnung 1

(Vom 22. Oktober 2003)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 40 Buchstabe e der Kantonsverfassung,2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

1. Zweck Diese Verordnung will eine quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte sowie wirtschaftliche Spitalversorgung der Bevölkerung gewährleisten.

§ 2

2. Geltungsbereich Diese Verordnung regelt:

a) die Bewilligungspflicht für Spitäler und ähnliche Einrichtungen;

b) den Erlass der Spitalplanung und der Spitalliste sowie die Erteilung des Leistungs...

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