Résumé
This article examines the issue whether EU citizens are possibly entitled to claim social rights from the legal concept of Union citizenship. So far the right of equal treatment was mainly restricted to workers, residents, service providers and service recipients, but according to the latest judgments of European Court of Justice these rights have now been extended in principle to all EU citizens, which has been reinforced by the Directive on residence dated 29 April 2004. This development is controversially discussed as it concerns the highly sensitive field of competition of social welfare systems, it entails a danger of social tourism, and it interferes with the Member States' so far uncontested competence of social policy. On the other hand there is much favour of the continuous extension of the rights of free movement and residence in view of the further developments towards a Europe of Citizens. This article undertakes a legal analysis thereof and illustrates the scope of action still available to Member States.
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Extrait
Freizügigkeit Und Soziale Gleichheit Im Unionsrecht: Eine Herausforderung Für Die Nationalen Sozialsysteme
1 Einführung
Die Zuerkennung sozialer Rechte an EU-Bürger ist ein emotionsgeladenes Thema. Soziale Rechte für Unionsbürger können sich dabei bereits aus dem der Unionsbürgerschaft innewohnenden Gedanken der transnationalen Gleichheit ergeben. Kamen bislang überwiegend nur Arbeitnehmer, Niedergelassene und ihre Familienangehörigen in den Genuss einer weitgehenden EU-Freizügigkeit mit sozialer Komponente, so wurde dieses Konzept in jüngster Zeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) weiter ausgedehnt. Dabei hat der EuGH, im Wege einer das Recht fortbildenden Verknüpfung zwischen Diskriminierungsverbot (Art. 12 Vertrag /ur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, EGV), allgemeinem Freizügigkeitsrecht (Art. 18 EGV) und Unionsbürgerschaft (Art. 17 EGV), im Grunde allen Unionsbürgern unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Betätigung einen Anspruch auf Partizipation an den Sozialleistungen des Aufenthaltsstaates zugesprochen. An besonderer Aktualität und politischer Brisanz gewinnt das Thema zusätzlich durch die Richtlinie über das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen vom 29. April 2004.' Die Aufenthalts- und Freizügigkeitsrcchte aller Unionsbürger werden in einem gemeinsamen Regelwerk vereinheitlicht und erleichtert. Dabei kommt es insbesondere für die so genannten Nichterwerbstätigen zu einer Ausweitung ihrer bisher sekundärrechtlich über die drei Aufenthaltsrichtlinien (Richtlinien 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG) abgesicherten Freizügigkeitsrechte.Die wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Entwicklung steht erst am Anfang. Deutlich zutage tritt allerdings die ihr innewohnende Sprengkraft: Dies zeigte sich unlängst an der von HANS-WERNER SINN in der Süddeutschen Zeitung vom 27. Mai 2004 mit dem Titel «Freifahrt in den Sozialstaat» entfachten Diskussion um deren Auswirkungen, sowie die heftigen Reaktionen hierauf.2 Es wird befürchtet, dass es - vor allem im Zusammenhang mit der Ostcrwciterung der Europäischen Union - zu einer Armutswanderung grossen Ausmasses kommt.3 Angesichts der stark divergierenden Lohnunterschiede und Bruttoinl...Voir le contenu complet de ce document
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