Botschaft zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung
Bundesblatt Nr. 21, 30. Mai 2006 › Seccion Unica
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Botschaft zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung
06.037
Botschaft zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung vom 17. Mai 2006 Sehr geehrte Herren PräsidentenSehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf für eine Ände-rung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung) mit dem Antrag auf Zustimmung. Gleichzeitig beantragen wir, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: 2001 P 00.3369 Direkte Bundessteuer. Milderung der Progression (N 13.12. 00, Raggenbass, S 8.6. 01) 2005 M 04.3380 Familienbesteuerung (N 15.06.05, Christlich-demokratische Fraktion, S 28.09.05) Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 17. Mai 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz LeuenbergerDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) enthält eine verfassungswidrige steuerliche Diskriminierung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den gleichsituierten Konkubinatspaaren. Von dieser Diskriminierung sind vor allem Ehegatten des mittleren bis oberen Mittelstandes betroffen, die beide massgebend am Familieneinkommen beteiligt sind und ein Bruttoarbeitseinkommen zwischen 80 000 und 500 000 Franken erzielen. Ziel dieser Vorlage ist es, die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren im Bereich der direkten Bundessteuer abzubauen. Dies soll mittels gezielter, rasch und einfach umsetzbarer Sofortmassnahmen geschehen. Die Auswertung der Vernehmlassung hat ergeben, dass die Zielsetzung der Vorlage, die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren möglichst rasch zu beseitigen, von der überwiegenden Mehrheit begrüsst wird. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden aber deutlich abgelehnt. Keine Zustimmung fanden insbesondere die für die Gegenfinanzierung vorgesehene Tariferhöhung bei den Alleinstehenden sowie die Nichtberücksichtigung der Rentnerehepaare. Kritisiert wurde sodann die ungleiche Belastung von Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren: Durch die massive Erhöhung des Zweiverdienerabzugs würden Zweiverdienerehepaare wesentlich weniger Steuern als Einverdienerehepaare mit gleichem Gesamteinkommen bezahlen. Damit werde vom Grundsatz abgewichen, dass Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen in etwa gleich behandelt werden, ungeachtet aus welcher Quelle die Einkünfte stammen. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat eine so genannte Kombi-Lösung vor. Diese basiert zwar auf der Vernehmlassungsvorlage, wird jedoch durch eine weitere Massnahme ergänzt. Neben einer massvollen Erhöhung des Zweiverdienerabzugs soll zusätzlich ein Verheiratetenabzug für alle Ehepaare in der Form eines Sozialabzuges eingeführt werden. Der Vorschlag berücksichtigt damit sowohl das Anliegen, die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren zu mildern, wie auch dasjenige, die Belastung von Ein- und Zweiverdienerhaushalten ausgewogen zu gestalten. Der Zweiverdienerabzug soll massvoller erhöht werden, als dies in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen war. Konkret wird vorgeschlagen, 50 % des niedrigeren Ehepaarverdienstes bis zu einem Maximum von 12 500 Franken zum Abzug zuzulassen. Der heute geltende Zweiverdienerabzug von höchstens 7600 Franken soll als Minimalansatz beibehalten werden. Mit dem Verheiratetenabzug von 2500 Franken pro Ehepaar wird ein zusätzliches Element eingeführt, das die verfassungswidrige Mehrbelastung von Zweiverdienerehepaaren reduziert. Von dieser Steuerentlastung profitieren aber auch Rentnerehepaare, Einverdienerehepaare und Ehepaare, deren Einkünfte aus anderer Quelle als Erwerbseinkommen stammen. Die Steuermindereinnahmen auf Grund des erhöhten Zweiverdienerabzugs und des neuen Verheiratetenabzugs sind ungefähr gleich hoch. 4472 Mit der Kombi-Lösung wird für rund 160 000 Zweiverdienerehepaare, d.h. für zwei Drittel dieser Paare, die Schlechterstellung gegenüber den Konkubinatspaaren beseitigt. Für die übrigen 80 000 Zweiverdienerehepaare wird die verfassungswidrige Mehrbelastung lediglich gemildert. Mit dem neuen Verheiratetenabzug werden zudem alle Ehepaare entlastet. Da die verfassungswidrige Schlechterstellung hauptsächlich Ehepaare mit zwei Erwerbseinkommen betrifft, werden diese mit den beiden Massnahmen stärker entlastet als Ehepaare, bei welchen nur der Ehemann oder die Ehefrau erwerbstätig ist. Mit dem Verheiratetenabzug bleibt die Belastungsdifferenz zwischen den Ein- und Zweiverdienerehepaaren aber in einem vertretbaren Rahmen. Die Sofortmassnahmen entschärfen rasch und einfach das Problem der verfassungswidrigen Schlechterstellung, ohne einen Systementscheid zwischen Individual-besteuerung und Splitting zu präjudizieren. Ausserdem ist die Kombi-Lösung mit einem Minderertrag von 540 Millionen Franken für den Bund (...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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