00. Siebter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

Auszug


00. Siebter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

00.003

Siebter Bericht

über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

vom 19. Januar 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den siebten Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen.

Gemäss dem Postulat Reiniger aus dem Jahre 1976 (P 76.454) veröffentlicht der Bundesrat zu Beginn jeder Legislaturperiode einen solchen Bericht. Das vorliegende Dokument bringt den sechsten Bericht vom 29. November 1995 (95.087) auf den neusten Stand.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

19. Januar 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

10784

Übersicht

In seinem Postulat vom 6. Oktober 1976 beauftragte Nationalrat Reiniger den Bundesrat, zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Schweizer Haltung zu den noch nicht ratifizierten Europaratskonventionen zu erstellen. Der Bundesrat nahm dieses Postulat an und unterbreitete Ihnen inzwischen sechs Berichte: den ersten vom 16. November 1977 (BBl 1977 III 870), einen ersten Zusatzbericht vom

2. Juni 1980 (BBl 1980 II 1527), den dritten Bericht vom 22. Februar 1984 (BBl 1984 I 784), den vierten Bericht vom 24. Februar 1988 (BBl 1988 II 271, den fünften Bericht vom 18. Dezember 1991 (BBl 1992 II 651) und den sechsten vom

29. November 1995 (BBl 1996 I 405).

Der vorliegende siebte Bericht wurde im Hinblick auf die Legislaturperiode 1999- 2003 erarbeitet. Er hält sich weitgehend an den Aufbau des sechsten Berichtes.

Zuerst erörtern wir die allgemeine Politik der Schweiz den Konventionen des Europarates gegenüber und führen die Konventionen auf, die seit unserem letzten Bericht ratifiziert worden sind. Es folgt dann, nach Sachbereichen gegliedert, eine Aufzählung der noch nicht ratifizierten Konventionen. Darin geben wir Auskunft über die Gründe der Nichtratifikation und ordnen jeder Konvention eine Priorität zu.

Die folgenden Übereinkommen, denen erste Priorität zukommt, sollten im Laufe dieser Legislaturperiode ratifiziert werden:

- das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin samt dem Zusatzprotokoll betreffend das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen

- das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter

Personen

- Protokoll 2 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften

- das revidierte Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen

- die Strafrechtskonvention gegen die Korruption.

Bericht

1 Einleitung

Nationalrat Reiniger hatte in seinem Postulat vom 6. Oktober 1976 den Bundesrat aufgefordert:

«... zu Handen der eidgenössischen Räte einen umfassenden Bericht über &ltDie Schweiz und die Konventionen des Europarates> zu erstellen, in dem er sämtliche von der Schweiz noch nicht ratifizierten Konventionen prüft und darlegt, ob und warum die Schweiz beitreten bzw. nicht beitreten soll. Für die Ratifikation der Konventionen sind zeitliche Prioritäten aufzustellen.»

Die Konventionen stellen für den Europarat ein wesentliches Instrument dar. Sie ermöglichen es, die Fortschritte der Zusammenarbeit rechtlich verbindlich festzuhalten. Bis heute hat der Europarat 173 Konventionen verabschiedet, die so verschiedene Bereiche abdecken wie Menschenrechte, Tierschutz und Kultur. Bedeutung und Tragweite der einzelnen Konventionen sind sehr unterschiedlich. Sie rei-chen von einem zentralen Vertragswerk wie der Europäischen Menschenrechtskonvention bis zu Konventionen, die aus mangelndem Interesse nie in Kraft traten und nie in Kraft treten werden.

2 Politik der Schweiz gegenüber den Europaratskonventionen

Mit ihrem Beitritt zum Europarat hat sich die Schweiz gemäss Artikel 3 der Europa-ratsstatuten verpflichtet, bei der Erfüllung der Aufgaben der Organisation «aufrichtig und tatkräftig» mitzuarbeiten.

Der Europarat ist neben der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa die einzige europäische Organisation mit politischem Charakter, der unser Land als Vollmitglied angehört. Die Schweiz legt deshalb grossen Wert darauf, ihre Kooperation mit dem Europarat fortzusetzen. In Strassburg kann sie mit gleichem Recht wie alle anderen Mitgliedstaaten zu aktuellen Fragen Stellung nehmen und sich am Aufbau Europas beteiligen.

Mit ihrem Beitritt hat sich die Schweiz auch bereit erklärt, den Konventionen des Europarates so weit wie möglich beizutreten. Sie beteiligt sich aktiv an deren Ausarbeitung.

Es ist jedoch klar, dass es sich nicht darum handeln kann, alle Übereinkommen nur um des Beitritts willen ratifizieren zu wollen. Es ist vielmehr angezeigt, von Fall zu Fall zu untersuchen, ob dieser Beitritt unter dem Blickwinkel unserer Interessen, einer echten und wirksamen europäischen Zusammenarbeit oder aus Solidarität den andern Mitgliedstaaten gegenüber notwendig oder wünsch...

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