Verordnung über das Sicherheitswesen in Bundesverantwortung (VSB)

Auszug


Verordnung über das Sicherheitswesen in Bundesverantwortung (VSB)

Verordnung über das Sicherheitswesen in Bundesverantwortung

(VSB)

vom 27. Juni 2001

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 23 Absatz 1, 29 und 30 des Bundesgesetzes vom 21. März 19971 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verordnet:

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich Art. 1

Diese Verordnung regelt die Aufgaben der Organe, die für den Schutz von Personen und Gebäuden im Sinne von Art. 22 - 24 BWIS verantwortlich sind.

2. Abschnitt: Organisation und Verantwortlichkeiten Art. 2 Bundessicherheitsdienst

1 Der Bundessicherheitsdienst (Dienst) übt die Aufgaben im Sinn von Artikel 1 aus.

2 Er berät die Stellen, welch...

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