Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen

Übersetzung1

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen

Abgeschlossen am 28. April 2008

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Juni 2008

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Europäische Union, nachstehend «EU» genannt,

vertreten durch den Vorsitz des Rates der Europäischen Union, nachstehend «die Vertragsparteien» genannt,

in der Erwägung, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft und die EU das gleiche Ziel verfolgen, ihre eigene Sicherheit auf jede Weise zu stärken und ihren Bürgern in einem Raum der Sicherheit...

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