Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 35, 2. September 2008 › Einzig › Abkommen
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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Übersetzung1
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen Abgeschlossen am 28. April 2008 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Juni 2008 Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Europäische Union, nachstehend «EU» genannt, vertreten durch den Vorsitz des Rates der Europäischen Union, nachstehend «die Vertragsparteien» genannt, in der Erwägung, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft und die EU das gleiche Ziel verfolgen, ihre eigene Sicherheit auf jede Weise zu stärken und ihren Bürgern in einem Raum der Sicherheit...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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