Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen durch den Bund (Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen, VES)

Auszug


Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen durch den Bund (Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen, VES)

Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen durch den Bund

(Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen, VES)

vom 31. Oktober 2007

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 182 Absatz 2 der Bundesverfassung1,

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung legt die Mindestvoraussetzungen für den Einsatz privater Sicherheitsfirmen im Fall fest, in welchem der Bund gesetzlich ermächtigt ist, ihnen Schutza...

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