Bericht des Bundesrats zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen (in Beantwortung des Postulats Stähelin 04.3267 vom 1. Juni 2004. «Private Sicherheitsfirmen»)

Auszug


Bericht des Bundesrats zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen (in Beantwortung des Postulats Stähelin 04.3267 vom 1. Juni 2004. «Private Sicherheitsfirmen»)

Bericht des Bundesrats

zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen

(in Beantwortung des Postulats Stähelin 04.3267 vom 1. Juni 2004. «Private Sicherheitsfirmen»)

vom 2. Dezember 2005

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

In Beantwortung des Postulats Stähelin vom 1. Juni 2004 mit dem Titel «Private Sicherheitsfirmen» unterbreiten wir Ihnen den vorliegenden Bericht zur Information.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Dezember 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Samuel Schmid

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Der vorliegende Bericht geht auf ein von Herrn Ständerat Philipp Stähelin am

1. Juni 2004 eingereichtes Postulat 04.3267 «Private Sicherheitsfirmen» zurück. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, eine Standortbestimmung seiner sicherheitspolitischen Führungsorgane über Herkunft, Einsatz sowie die Vorgehensweise privater Sicherheitsfirmen im Bereich des traditionell staatlichen Gewaltmonopols vorzunehmen. Der Bericht soll insbesondere abklären, ob das schweizerische und das internationale Recht genügen, um den heutigen Herausforderungen zu begegnen. Der Bericht behandelt auch die in der am 16. Dezember 2004 von Frau Nationalrätin Ursula Wyss eingereichten Motion 04.3748 «Schaffung rechtlich verbindlicher Bestimmungen über den Umgang der Schweiz mit privaten Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen» aufgeworfenen Fragen. Diese Motion fordert vom Bundesrat, über den Umgang und den Einsatz privater Militärunternehmen und Sicherheitskräfte im Ausland im Auftrag der Schweiz sowie den Übertritt von ehemaligen Schweizer Offizieren und Spitzenbeamten in solche Firmen rechtlich verbindliche Bestimmungen zu erlassen. Schliesslich schlägt der Bericht Massnahmen vor, welche die Schweiz auf der internationalen Ebene ergreifen möchte. Damit wird auch den Anliegen der am 17. Dezember 2004 eingereichten Motion Wyss 04.3796 «Aufnahme international gültiger Regeln für private Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen» Rechnung getragen. Diese Motion verlangt vom Bundesrat, dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz auf internationaler Ebene für verbindliche Regelungen stark macht, welche den Einsatz, die Verantwortlichkeiten und die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes sowie der Menschenrechte durch private Militärunternehmen und Sicherheitskräfte festlegen.

Das Gewaltmonopol ist eines der Kernelemente des modernen Staates. Obwohl sie nicht a priori ausgeschlossen werden kann, tangiert eine Privatisierung von Sicherheitsaufgaben die Grundlagen oder doch wenigstens die Legitimation des Staates. Sie kann deshalb nur für Randbereiche in Frage kommen. Auch einer Delegation staatlicher Sicherheitsaufgaben an Private sind enge Grenzen gesetzt, obwohl diese weniger weit geht als eine Privatisierung, weil die delegierten Aufgaben nach wie vor im staatlichen Verantwortungsbereich verbleiben. Eine in der Bundesverwaltung durchgeführte Erhebung zeigt, dass die Delegation staatlicher Aufgaben an private Sicherheitsunternehmen im Bereich des Bundes eine eher untergeordnete Rolle spielt. Dennoch ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob es sinnvoll sein könnte, die Voraussetzungen, welche private Sicherheitsunternehmen erfüllen müssen, um einen Bundesauftrag zu erhalten sowie die in den einzelnen Vereinbarungen zu regelnden Fragen in allgemein gültiger Weise festzulegen. Gegenwärtig stehen diese Punkte im Ermessen der jeweiligen Auftraggeber.

Der Bericht untersucht ausserdem, in welchem Ausmass das kantonale Recht private Sicherheitsunternehmen einer staatlichen Aufsicht unterstellt. Der Bundesrat lädt die Kantone dazu ein, ihre diesbezüglichen Vorschriften zu harmonisieren. Schritte in dieser Richtung werden bereits unternommen, erarbeitete doch die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) «Musterbestimmungen» zu dieser Thematik. Der Bericht gibt auch einen Überblick über Bestimmungen des

624

geltenden Bundesrechts, die für die Aktivitäten privater Sicherheitsfirmen relevant sein können.

Der Bericht geht aber auch auf die Problematik privater Sicherheitsfirmen ein, welche die Schweiz als Basis für Aktivitäten in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten nutzen könnten. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob eine Bewilligungsoder Lizenzierungspflicht für solche Unternehmen sinnvoll sein könnte.

Schliesslich gibt der Bericht einen Überblick über das einschlägige Völkerrecht. Neben dem zwischenstaatlichen Gewaltverbot und dem Nichteinmischungsgebot gelten vor allem die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Dabei erweist sich deren Respektierung durch private Sicherheits- und Militärfirmen bzw. in diesen Bereichen tätige Privatpersonen als Hauptproblem. Der Bericht zeigt Massnahmen auf, welche die Staaten auf nationaler Ebene ergreifen könnten, kommt jedoch zum Schluss, dass nationale Re...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen