Botschaft zur Volksinitiative «für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)»
Bundesblatt Nr. 14, 11. April 2000 › Seccion Unica
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Botschaft zur Volksinitiative «für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)»
00.026Botschaft zur Volksinitiative «für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)»vom 1. März 2000Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zur Volksinitiative «für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittelversorgung (Arzneimittel-Initiative)» und beantragen Ihnen, die Initiative Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten.Der Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss liegt bei.Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.1. März 2000 Im Namen des Schweizerischen BundesratesDer Bundespräsident: Adolf Ogi10888 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-HotzÜbersichtDie Volksinitiative «für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittelversorgung (Arzneimittel-Initiative)», welche am 21. April 1999 bei der Bundeskanzlei eingereicht worden ist, will Artikel 69bis Abs. 1bis aBV (entspricht Art. 118 Abs. 3 nBV) durch einen neuen Absatzdahingehend ergänzen, dass der Bund die Modalitäten des Arzneimittelmarktes und der Abgabe an Einzelpersonen zu regeln hat, wobei unter Vermarktungsmodalitäten unter anderem Handelsformen wie der Versandhandel gemeint sind; die Abgabe von Arzneimitteln soll durch dazu befugte Gesundheitsfachleute (Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Drogistinnen und Drogisten) erfolgen. Die Initiative verpflichtet den Bund weiter, den Anreiz zu zweckfremdem, unverhältnismässigem oder missbräuchlichem Arzneimittelkonsum zu verhindern und zu verbieten. Das Initiativkomitee erachtet dabei Begrenzungen des Wettbewerbes im Arzneimittelmarkt aus gesundheitspolitischen Gründen als unabdingbar mit der Begründung, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit das Interesse an einem funktionierenden Wettbewerb überwiege.Der Bundesrat ist einverstanden mit den Zielen der Initiative, wie sie im Wortlaut beschrieben werden, lehnt die Volksinitiative jedoch ohne Gegenvorschlag aus folgenden Gründen ab:Die Initiative ist im Licht der rechtlichen Situation vor Inkraftsetzen der neuen Bundesverfassung auf den 1. Januar ...
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