Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Serbien und Montenegro über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Serbien und Montenegro über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Übersetzung1

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Serbien und Montenegro über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abgeschlossen am 7. Dezember 2005

Von der Bundesversammlung genehmigt am 12. Juni 20072

In Kraft getreten mit Serbien durch Notenaustausch am 20. Juli 2007

Präambel

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und Serbien und Montenegro, im Folgenden als die «Vertragsparteien» bezeichnet,

vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen der beiden Vertragsparteien zu verstärken,

im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten,

in der Erkenntnis, dass die Förderung und der Schutz von ausländischen Investitionen zur Belebung von Kapital- und Technologieflüssen und auf diese Weise zur Förderung des wirtschaftlichen Wohlsta...

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