Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalit

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalit

Originaltext

Abkommen

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und

die Republik Serbien,

nachfolgend die Vertragsparteien genannt,

in der Absicht, einen Beitrag zur Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen zu leisten,

in der Überzeugung, dass die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien sowie des Terrorismus, von wesentlicher Bedeutung ist,

im Bestreben, die bestehende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen Behörden und den Behörden der Republik Serbien zu präzisieren und zu ergänzen,

in der Achtung der Rechte und Pflichten der Angehörigen beider Vertragsparteien sowie

in Beachtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Rechtsvorschriften,

...

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