'Sekten' oder vereinnahmende Bewegungen in der Schweiz Die Notwendigkeit staatlichen Handelns oder: Wege zu einer eidgenössischen 'Sekten'-Politik Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 1. Juli 1999 'Sekten'-Phänomen in der Schweiz: Bedeutung für staatliche Verwaltungsstellen und nicht-staatliche Institutionen ...

Auszug


'Sekten' oder vereinnahmende Bewegungen in der Schweiz Die Notwendigkeit staatlichen Handelns oder: Wege zu einer eidgenössischen 'Sekten'-Politik Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 1. Juli 1999 'Sekten'-Phänomen in der Schweiz: Bedeutung für staatliche Verwaltungsstellen und nicht-staatliche Institutionen ...

«Sekten» oder vereinnahmende Bewegungen in der Schweiz

Die Notwendigkeit staatlichen Handelns oder Wege zu einer eidgenössischen «Sekten»-Politik

Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates

vom 1. Juli 1999

«Will sich der Bund mit den Menschen in diesem Land auseinander setzen und sich von ihnen tragen lassen, muss er wissen, dass die religiöse Verpflichtung für viele Menschen vor allem anderen und um jeden Preis gilt. Diese Dimension muss ins Auge gefasst werden, denn sie gehört zum Menschen unserer Zeit. Anderseits muss der Staat zeigen, dass er religiöse Gruppierungen kritisch ernst nimmt: Er muss auch Nein sagen können!»

(Zitat aus den Anhörungen)

Zusammenfassung

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates ist der Frage nachgegangen, ob von "Sekten" und vereinnahmenden Bewegungen Gefahren für den Einzelnen, den Staat und die Gesellschaft ausgehen. Sie hat sich weiter gefragt, ob staatliche und/oder private Stellen heute die Bedürfnisse gesellschaftlicher Gruppen abklären und sich um Menschen kümmern, die ungewollt in Abhängigkeiten geraten. Letztlich ging es ihr um die zentrale Frage, ob seitens des Staates Handlungsbedarf besteht und - wenn ja - welche Massnahmen zu treffen oder zu prüfen sind.

Die Kommission bejaht die Frage nach dem Handlungsbedarf grundsätzlich. Sie hält gleichzeitig fest, dass die bestehenden Gesetze im Grossen und Ganzen genügen. Handlungsbedarf besteht namentlich im Bereich des Vollzugs; in Einzelfällen gibt es Lücken in der Gesetzgebung.

Die Kommission fordert den Bundesrat deshalb auf, eine "Sekten"-Politik zu formulieren, eine schweizerische Informations- und Beratungsstelle einzurichten, eine Informationskampagne zu lancieren, die interdisziplinäre Forschung zu fördern und die diesbezügliche Zusammenarbeit von forschenden, informierenden und beratenden Gremien zu koordinieren. Sie verlangt vom Bundesrat, die Arbeit verschiedener Verwaltungsstellen, der Kantone untereinander (auf Grund kantonaler Bestrebungen) und jene zwischen Bund und Kantonen aufeinander abzustimmen und sich für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit einzusetzen. Der Bundesrat soll zudem die im Bereich der vereinnahmenden Bewegungen relevanten kantonalen Gesetzgebungen namentlich die Gesundheitsgesetzgebung, koordinieren. Was den Vollzug betrifft, fordert die Kommission den Bundesrat auf, sich insbesondere für den Schutz von Kindern einzusetzen. Sie hat zudem im Bereich des Konsumentinnenund Konsumentenschutzes Gesetzeslücken und entsprechenden Handlungsbedarf ausgemacht.

So genannte "Sekten", "neue religiöse Bewegungen" und Psychogruppen" sind eine nationale und gesellschaftliche, Alters-, Klassen-, Einkommens-, Bildungs- und andere Schranken sprengende und sich weltweit manifestierende Realität. Sie treten in den hochindustrialisierten Ländern ebenso auf wie in Ländern der so genannten "Dritten Welt". Sie können - zum Teil bewusst - unterschiedlichste Gesichter tragen und sich in vielfältigen Ausprägungen und Facetten zeigen, die das Erkennen ihrer Formen erschweren: Es geht um christlich-fundamentalistische Gemeinschaften, neue Religionen in Japan, afrobrasilianische Kulte in Lateinamerika, unabhängige afrikanische Kirchen, spiritistische Gemeinschaften, verschiedenste kultische Phänomene, UFO-Gläubige, satanische Zirkel usw., aber auch um lose, unstrukturierte Gruppen, die sich um einen "Guru" scharen, oder um religiös kaschierte Heils- und Heilungsversprechen auf dem immens boomenden Esoterik-Markt. In die Kritik geraten, berufen sie sich vorab in liberal verfassten Gesellschaften und demokratisch organisierten Staaten vornehmlich auf die verfassungsmässig garantierte Glaubens- und Religionsfreiheit.

Bei dem von der Geschäftsprüfungskommission diskutierten Phänomen geht es gemeinhin um die Entstehung religiöser (und pseudoreligiöser) Gruppierungen am Rande oder abseits der grossen religiösen Traditionen. Ist von ihnen und ihren Anhängerinnen in nationalen und internationalen Medien die Rede, dann praktisch ausnahmslos negativ - sei es wegen spektakulären Ereignissen wie Morden und/oder kollektiven Selbstmorden, sei es wegen nicht minder aufwühlenden Einzelschicksalen. Deren Hintergrund sind psychische Manipulation, Abhängigkeit von der Gruppe oder totalitäre Binnenstruktur innerhalb der Bewegungen, die sich in konkreten Formen finanzieller, arbeitsrechtlicher, sozialer und seelischer Schädigung bis hin zur geistigen Entmündigung Einzelner und nicht selten in der Entfrem-dung von deren Familien manifestierrn. Erlebnisberichte Betroffener (und von deren familiärem Umfeld), psychologische Gutachten, Untersuchungsberichte ausländischer Regierungen und Parlamente weisen solche Praktiken seit längerem nach. Während hier Opfer zu beklagen sind, herrschen dort die geistigen Väter solcher Bewegungen dank einer Vermischung ihrer meist fernöstlichen Philosophien mit der Philosophie des Marktes zum Teil über eigentliche Wirtschaftsimperien. Bei der vorliegenden Untersuchung geht es...

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