Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Originaltext

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Abgeschlossen am 30. Juni 2009 Von der Bundesversammlung genehmigt am 1. Oktober 20101 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 7. Februar 2011

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Serbien, nachfolgend die Vertragsparteien genannt,

in der Absicht, einen Beitrag zur Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen zu leisten,

in der Überzeugung, dass die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien sowie des Terrorismus, von wesentlicher Bedeutung ist,

im Bestreben, die bestehende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen Behörden und den Behörden der Republik Serbien zu präzisieren und zu ergänzen,

in der Achtung der Rechte un...

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