Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996

Auszug


Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996

Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996

Änderung vom 1. November 2000

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 15. Juni 19981 zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 1 Einleitungssatz sowie Bst. b und c und Abs. 3

1 Ist die Empfängerin oder der Empfänger nach Artikel 4 des Abkommens in den Vereinigten Staaten ansässig, so hat sie oder er Anspruch auf Rückerstattung der erhobenen Quellensteuern:

b. für Steuern, die von Kapitalleistungen privatrechtlicher Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Art. 96 DBG) abgezogen wurden, sofern sie oder er nachweist, dass die Kapitalleistung den zuständigen Steuerbehörden der Vereinigten Staaten bekannt ist;

c. für Steuern, die von Kapitalleistungen öffentlich-rechtlicher Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Art. 95 DBG) abgezogen wurden, sofern sie oder er die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt und nachweist, dass die Kapitalleistung den zuständigen Steuerb...

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