Regionales Schulabkommen vom 23. November 2007 über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)

Auszug


Regionales Schulabkommen vom 23. November 2007 über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)

ASF 2009_014 Gesetz

vom 12. Februar 2009

Inkrafttreten: 01.05.2009

über den Beitritt des Kantons Freiburg zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

gestützt auf den Artikel 48 der Bundesverfassung vom 18. April 1999; gestützt auf den Artikel 100 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004; nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 16. September 2008; auf Antrag dieser Behörde,

beschliesst:

Art. 1 Der Kanton Freiburg tritt dem Regionalen Schulabkommen vom 23. November 2007 über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, BaselStadt, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn, Wallis und Zürich bei, dessen Wortlaut di...

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