Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)

Gesetzessammlung des Kanton Aargau

Law Number: 400.300

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Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)

Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)

Vom 23. November 2007

Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn, Wallis und Zürich, nachfolgend Abkommenskantone genannt,

wird folgendes Abkommen getroffen:

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Zweck

Dieses Abkommen regelt für die Kindergärten, Volksschulen, allgemein bildenden Schulen auf der Sekundarstufe II sowie die vom Bund nicht anerkannten tertiären Bildungsgänge– den interkantonalen Zugang

– die Stellung der Auszubildenden

– die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Auszubildenden leisten.

Art...

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