Briefwechsel vom 23. Oktober/12. November 1997 zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE betreffend die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie die Ersteinrichtungen des Gerichtshofs (mit Anhang)

Auszug


Briefwechsel vom 23. Oktober/12. November 1997 zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE betreffend die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie die Ersteinrichtungen des Gerichtshofs (mit Anhang)

Briefwechsel vom 23. Oktober/12. November 1997

zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE betreffend die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie die Ersteinrichtungen des Gerichtshofs

In Kraft getreten am 12. November 1997

Übersetzung1

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