Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Übersetzung1

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abgeschlossen am 3. August 1994

In Kraft getreten durch Briefwechsel am 7. März 1995

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Sambia, vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zum beiderseitigen Nutzen zu verstärken, im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten, in der Erkenntnis, dass Förderung und Schutz von Inv...

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