Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates
Bundesblatt Nr. 47, 28. November 2006 › Seccion Unica
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Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates
04.463 Parlamentarische Initiative Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 15. September 2006 Sehr geehrter Herr PräsidentSehr geehrte Damen und Herren Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Kommission beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen. Gleichzeitig beantragt sie, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben: 2003 P 03.3179 Volksabstimmungen. Informationen durch den Bundesrat (N 23.9.2003, Staatspolitische Kommission NR, S 29.9.2005) 15. September 2006 Im Namen der Kommission Der Präsident: Andreas Gross Übersicht Die Informationstätigkeit der Bundesbehörden vor Volksabstimmungen gab in jüngerer Zeit immer wieder zu Diskussionen Anlass. Während die einen ein zu distanziertes Verhalten insbesondere des Bundesrates beklagten, monierten die anderen eine zu aktive Rolle der Bundesbehörden in Abstimmungskampagnen. Mit der in den eidgenössischen Räten hängigen Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» soll den Bundesbehörden das Engagement vor Volksabstimmungen sogar weitgehend untersagt werden. Für die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ist allerdings klar: Die Bundesbehörden haben vor Volksabstimmungen zu informieren. Der Bundesrat, dem diese Aufgabe als zuständigem Organ für den Vollzug der Beschlüsse der gesetzgebenden Behörde zu einem grossen Teil obliegt, hat sich dabei jedoch an gewisse Grundsätze zu halten. Solche Grundsätze bestehen bereits heute in einem Leitbild. Mit dieser Vorlage soll die Informationspflicht des Bundesrates vor Volksabstimmungen im Bundesgesetz über die politischen Rechte verankert werden, ebenso wie die für die Behördenkommunikation wichtigen und damit auch für die direkte Demo-kratie bedeutenden Grundsätze. Danach wird der Bundesrat verpflichtet, umfassend über eidgenössische Abstimmungsvorlagen zu informieren. Dabei hat er die Haltung der Bundesversammlung zu vertreten und die Information kontinuierlich, sachlich, transparent und verhältnismässig vorzunehmen. Mit dieser Vorlage wi...
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