Reglement über die Einschätzung und Schadenerledigung bei Gebäuden (Schätzungsreglement)

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Reglement über die Einschätzung und Schadenerledigung bei Gebäuden (Schätzungsreglement)

Reglement

über die Einschätzung und Schadenerledigung

bei Gebäuden (Schätzungsreglement)

Vom 7. Dezember 2007

Der Verwaltungsrat der Aargauischen Gebäudeversicherungsanstalt,

gestützt auf § 16 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz, GebVG) [1] vom 19. September 2006,beschliesst:

1. Organisation

§ 1

1 Die Geschäftsleitung bestimmt für jeden Kreis eine verantwortliche Schätzerin beziehungsweise einen verantwortlichen Schätzer.

2 Sie sorgt dabei für eine zweckmässige Arbe...

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