Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE)

Auszug


Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE)

Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht

(VGKE)

vom 21. Februar 2008

Das Bundesverwaltungsgericht, gestützt auf Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 20051 (VGG), erlässt folgendes Reglement:

1. Kapitel: Kosten

Art. 1 Verfahrenskosten

1 Die Kosten der Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Gericht) setzen sich zusammen aus der Gerichtsgebühr und den Auslagen.

2 Mit der Gerichtsgebühr sind die Kosten für das Kopieren von Rechtsschriften und der für Di...

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