Reglement über die Diplomprüfungen an der Pädagogischen Hochschule des ...

Gesetzessammlung des Kanton St. Gallen › Gallex

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


216.25 Reglement über die Diplomprüfungen an der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen vom 30. Oktober 2008 1 Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 13 der Studienordnung der Pädagogischen...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Reglement über die Diplomprüfungen an der Pädagogischen Hochschule des ...

216.25

Reglement über die Diplomprüfungen an der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen

vom 30. Oktober 2008[1]

Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. [2]

als Reglement:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Art. 1. 1 Dieses Reglement gilt für die Studiengänge:a) Lehrperson für Kindergarten und Primarschule Unterstufe (Diplomtyp A); b) Lehrperson für Primarschule Unter- und Mittelstufe (Diplomtyp B); c) Lehrperson für Sekundarstufe I, phil. I; d) Lehrperson für Sekundarstufe I, phil. II; e) Ergänzungsstudien zur Erweiterung der Unterrichtsberechtigung.

2 Für Ergänzungsstudien gelten, sofern dieser Erlass nichts anderes vorsieht, die Bestimmungen des jeweiligen Studiengangs sinngemäss.

Leitung

Art. 2. 1 Die zuständige Prorektorin oder der zuständige Prorektor Ausbildung leitet die Diplomprüfung und bestimmt die Examinatorinnen und Examinatoren sowie Experti...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen