Reglement über die Zwischenprüfung an der Pädagogischen Hochschule des ...

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216.24 Reglement über die Zwischenprüfung an der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen vom 6. Februar 2008 1 Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 5 und Art. 14 Bst. a des Gesetzes über die...

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Auszug


Reglement über die Zwischenprüfung an der Pädagogischen Hochschule des ...

216.24

Reglement über die Zwischenprüfung an der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen

vom 6. Februar 2008[1]

Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. [2]

als Reglement:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Art. 1. 1 Dieses Reglement gilt für die Studiengänge:a) Lehrperson für Kindergarten- und Primarstufe 1. bis 3. Klasse (Diplomtyp A); b) Lehrperson für Primarstufe 1. bis 6. Klasse (Diplomtyp B); c) Lehrperson Sekundarstufe I, phil. I; d) Lehrperson Sekundarstufe I, phil. II.

Gegenstand

Ar...

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