Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von ...

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230.312 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 12. Juni 2003 1 Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf die Art. 2, 4 und 6 der Interkantonalen Vereinbarung über die...

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Auszug


Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von ...

230.312

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen

vom 12. Juni 2003[1]

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK),

gestützt auf die Art. 2, 4 und 6 der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 (Diplomvereinbarung) und auf das EDK-Statut vom 2. März 1995,

beschliesst:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Grundsatz

Art. 1. 1 Kantonale oder kantonal anerkannte Abschlüsse von Fachmittelschulen (FMS) werden von der EDK anerkannt, wenn sie die in diesem Reglement festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

Fachmittelschulen

Art. 2. 1 Fachmittelschulen im Sinne dieses Reglements sind Vollzeitschulen der Sekundarstufe II, die:a) eine vertiefte Allgemeinbildung vermitteln; b) die Persönlichkeitsentwicklung durch St...

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