Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik ...

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230.322 Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) vom 12. Juni 2008 1 Die Schweizerische Konferenz der kantonalen...

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Auszug


Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik ...

230.322

Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik)

vom 12. Juni 2008[1]

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK),

gestützt auf die Art. 2, 4 und 6 der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 (Diplomanerkennungsvereinbarung)[2] und auf das EDK-Statut vom 3. März 2005[3],

beschliesst:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Grundsatz

Art. 1. 1 Kantonale oder kantonal anerkannte Hochschuldiplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) werden von der EDK anerkannt, wenn sie die in diesem Regle...

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