Regierungsbeschluss über die Pflegeheimliste

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381.181 Regierungsbeschluss über die Pflegeheimliste vom 23. August 2005 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. e in Verbindung mit Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 2...

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Auszug


Regierungsbeschluss über die Pflegeheimliste

381.181

Regierungsbeschluss über die Pflegeheimliste

vom 23. August 2005[1]

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. e in Verbindung mit Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994[2] und Art. [3]

als Beschluss:

Pflegeheimliste

Art. 1. 1 Für den Kanton St.Gallen gilt die Pflegeheimliste nach dem Anhang zu diesem Erlass.

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