Regierungsbeschluss über den Vollzug von Art. 77 Abs. 2 und Art. 87bis des ...

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731.10 Regierungsbeschluss über den Vollzug von Art. 77 Abs. 2 und Art. 87bis des Baugesetzes vom 25. Juni 1996 1 Landammann und Regierung des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 142 des Baugesetzes vom 6. Juni 1972 2 als Beschluss:...

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Auszug


Regierungsbeschluss über den Vollzug von Art. 77 Abs. 2 und Art. 87bis des ...

731.10

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