Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Schweden über die Rückübernahme von Personen

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Schweden über die Rückübernahme von Personen

Übersetzung1

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Schweden über die Rückübernahme von Personen

Abgeschlossen am 10. Dezember 2002 In Kraft getreten am 9. Januar 2003

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung des Königreichs Schweden, nachfolgend «Vertragsparteien» genannt,

in dem Wunsche, die Rückübernahme oder die Durchbeförderung von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu erleichtern,

in Achtung der Konvention vom 4. November 19502 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

im Geiste der Kooperation und auf der Grund...

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