Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Chile über den Luftverkehr (mit Anhang)

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Chile über den Luftverkehr (mit Anhang)

Originaltext

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Chile über den Luftverkehr

Abgeschlossen am 22. Juli 2004 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 29. September 2005

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Chile (nachfolgend die «Vertragsparteien» genannt):

vom Wunsche geleitet, ein internationales Luftverkehrssystem auf der Grundlage des freien Wettbewerbs unter Luftverkehrsunternehmen im Markt mit möglichst geringer Einmischung und Regelung durch die Regierungen zu fördern;

vom Wunsche geleitet, den Ausbau internationaler Luftverkehrslinien zu erleichtern;

in Berücksichtigung, dass leistungs- und wettbewerbsfähige internationale Luftverkehrslinien den Handel, das Wohl der Konsumenten und das wirtschaftliche Wachstum fördern;

vom Wunsche geleitet, für die Luftverkehrsunternehmen die Möglichkeit zu schaffen, Reisenden und Frachtbeförderern eine Vielzahl an Dienstleistungen anzubieten, und im Bestreben, einzelne Luftverkehrsunternehmen zu ermutigen, innovative und konkurrenzfähige Preise zu entwickeln und einzuführen;

vom Wunsche geleitet, für ein Höchstmass an Sicherheit und Schutz im internationalen Luftverkehr zu sorgen,

als Vertragsparteien des am 7. Dezember 19441 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt, haben folgendes vereinbart:

Art. 1 Begriffe

1. Für die Anwendung dieses Abkommens und seines Anhangs, sofern nicht anders festgelegt, bedeutet der Ausdruck:

a. «Übereinkommen» das am 7. Deze...

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