Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 2000-2003
Bundesblatt Nr. 44, 7. November 2000 › Seccion Unica
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Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 2000-2003
00.081Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 2000-2003vom 2. Oktober 2000Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 2000-2003 mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen.Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.2. Oktober 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz11118Bericht1 Einleitung1.1 AuftragMit dem Bericht vom 27. November 1989 über die Massnahmen zur Raumordnungspolitik (Realisierungsprogramm) (BBl 1990 I 1002 / BBl 1990 II 402) be-schloss der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen, um Vollzugslücken in der Raumplanung zu schliessen und insbesondere die Voraussetzungen für die Erfüllung des Planungs- und Koordinationsauftrags zu verbessern. Anlässlich der parlamentarischen Beratung zu diesem Bericht wurde der Bundesrat mit einer von den eidgenössischen Räten überwiesenen Kommissionsmotion (vom 26. Oktober 1990) beauftragt, dem Parlament einmal pro Legislatur über den Stand, die Ergebnisse und die Wirksamkeit dieses Instruments Bericht zu erstatten.Im Sinne dieses Auftrags wurde ein weiteres Realisierungsprogramm für die Jahre 1996-1999 ausgearbeitet und am 22. Mai 1996 vom Bundesrat genehmigt (BBl 1996 III 627). Darin wurden eine Bilanz früherer Massnahmenprogramme vorgenommen sowie neue Massnahmen zur Stärkung des Vollzugs des Raumplanungsrechtes und zur besseren Koordination der raumwirksamen Sachpolitiken des Bundes definiert. Hauptziel war dabei die Konkretisierung der Aktionsfelder des Bundes gemäss dem Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz, der vom Bundesrat am 22. Mai 1996 verabschiedet worden war (BBl 1996 III 556) und vom Parlament 1997 beraten wurde.In seinem Beschluss über das Realisierungsprogramm 1996-1999 erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit seinem Bundesamt für Raumplanung (BRP) den Auftrag, in Zusammenarbeit mit der Raumordnungskonferenz des Bundes periodisch über den Stand der Arbeiten zu informieren, die vorgesehenen Massnahmen zu prüfen, zu aktualisieren und darüber Bericht zu erstatten. Der vorliegende Bericht und das Realisierungsprogramm 2000-2003 dienen der Erfüllung dieses Auftrages.Durch den Transfer des BRP vom EJPD ins UVEK und seine gleichzeitige Umwandlung in ein Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) manifestiert der Bundesrat seinen Willen, die Raumordnung zu verstärken. Dem vorliegenden Bericht kommt auch aus dieser Sicht eine besondere Bedeutung zu.1.2 Zweck des Realisierungsprogramms 2000-2003Mit dem im Bericht über die Legislaturplanung angekündigten Realisierungsprogramm 2000-2003 verfolgt der Bundesrat die folgenden Ziele:- Er will damit sicherstellen, dass die Sachpolitiken des Bundes das Konzept der Nachhaltigkeit unterstützen und auf die Raumordnungspolitik, namentlich auf die Grundzüge der Raumordnung Schweiz (nachstehend: Grundzüge) ausgerichtet werden. Die Sachpolitiken sollen die nachhaltige Entwick-lung als Handlungsgrundsatz für Akteure aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft fördern und optimal beitragen zur Vernetzung von Städten sowie von Stadt und Land, zur Stärkung des Städtesystems und zur Strukturierung derAgglomerationen, zur Stärkung der ländlichen Räume, zum Schutz und allenfalls zur Wiederherstellung des Natur- und Landschaftsraumes und zur Einbindung der Schweiz in Europa.- Er will damit die Effizienz der Raumplanungsinstrumente steigern, insbesondere durch Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verfahren, und er will die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes, die Förderung der Massnahmen der Kantone und die Information über den Stand und die Entwicklung der Raumordnung verbessern.Das vorliegende Realisierungsprogramm steckt für die raumwirksam tätigen Bundesstellen den Rahmen für die Verwirklichung dieser Ziele ab und zeigt, nach wel-chen Grundsätzen zu handeln ist. Es bestimmt, welche Grundlagen zur Unterstützung des Koordinationsauftrages erarbeitet, welche Konzepte und Sachpläne erstellt und welche organisatorischen Vorkehrungen gegebenenfalls getroffen werden sollen. Es legt die Verantwortlichkeiten und die zeitlichen Abläufe fest.Mit diesem Inhalt setzt das Realisierungsprogramm die Bestrebungen fort, die mit dem vorherigen Programm eingeleitet worden sind. Es greift grundsätzlich nur dort ein, wo aus der Sicht der Raumordnungspolitik und in Berücksichtigung der bisherigen Leistungen Handlungsbedarf besteht. Das Programm 1996-1999 wird daher zunächst einer Bilanzierung unterzogen.Das vorliegende Programm berücksichtigt neuere Entwicklungen in den Bereichen, die einen Einfluss auf die Raumordnungspolitik des Bundes ausüben (Bundesgesetz über die Koordination und Ver...
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