Botschaft betreffend die Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit

Auszug


Botschaft betreffend die Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit

07.095 Botschaft

betreffend die Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit

vom 7. Dezember 2007

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Antrag auf Genehmigung des Inter-nationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen, der Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial, des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und des Protokolls von 2005 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. Dezember 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Die vier Abkommen, die Gegenstand der vorliegenden Botschaft sind, befassen sich mit der Verhinderung und Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen sowie mit der Verbesserung des Schutzes von Kernmaterial und Kernanlagen, der Seeschifffahrt und fester Plattformen vor terroristischen Angriffen. Sie ermögli-chen in erster Linie eine verbesserte internationale Zusammenarbeit in diesen Bereichen.

Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist keine Erscheinung des neuen Jahrtausends. Bereits vor den Attentaten vom 11. September 2001 war sich die internationale Gemeinschaft der Notwendigkeit bewusst, den Terrorismus zu bekämpfen. Hingegen zielen die Terroristen von heute absichtlich und mehrheitlich auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur und haben Zugang zu modernen Technologien mit noch nie da gewesenem Zerstörungspotenzial. Diese neuen Bedrohungsformen machen eine Anpassung des internationalen rechtlichen Rahmens erforderlich.

Die vorliegende Botschaft äussert sich zur Ratifikation eines neuen und eines geänderten völkerrechtlichen Übereinkommens sowie zum Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen, die alle aus dem Jahre 2005 stammen. Inhaltlich befassen sich diese vier völkerrechtlichen Instrumente mit der Verhinderung und Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen sowie mit der Verbesserung des Schutzes von Kernmaterial und Kernanlagen sowie der Seeschifffahrt und fester Plattformen vor terroristischen Angriffen. Sie dienen in erster Linie der Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit und verlangen von den Vertragsstaaten effektive Gesetze zur Verhinde-rung und Verfolgung von Terrorangriffen gegen die nukleare und maritime Sicherheit. Alle vier Übereinkünfte sind Teil des internationalen völkerrechtlichen Kanons der UNO und ihrer Sonderorganisationen zur Bekämpfung des Terrorismus.

Obwohl die Schweiz bis heute vom internationalen Terrorismus weitgehend verschont geblieben ist, betrachtet sie dessen Bekämpfung seit Langem als eines ihrer wichtigsten Anliegen. Sie setzt alle verfügbaren Mittel ein, um die finanzielle oder logistische Unterstützung terroristischer Gruppen von der Schweiz aus zu verhindern. Nicht zuletzt auch ihrer eigenen territorialen Sicherheit wegen sowie der Sicherheit von Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland beispielsweise als Touristen unterwegs oder beruflich tätig sind, arbeitet sie eng mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zusammen.

Die Ratifikation der vier völkerrechtlichen Verträge dieser Vorlage bzw. der Beitritt zu ihnen untersteht dem fakultativen Referendum. Sie machen indes keine Anpassung an das Landesrecht erforderlich, da die Schweiz deren Bestimmungen bereits im innerstaatlichen Recht verankert hat. Angesichts der politischen Tragweite von internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus hatte der Bundesrat beschlossen, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Ratifikation

eines neuen und eines geänderten völkerrechtlichen Übereinkommens sowie der Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen sind von den Vernehmlassungsteilnehmern einstimmig begrüsst worden.

Die Form der Sammelbotschaft wurde aus verwaltungsökonomischen Gründen gewählt. Sie rechtfertigt sich angesichts des sachlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Abkommen und ihrer jeweiligen Form als völkerrechtlicher Vertrag. Dies erlaubt der Bundesversammlung und ihren Kommissionen eine kohärente politische Würdigung und Diskussion.

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 1154

Abkürzungsverzeichnis 1160

1 Einleitung 1161

1.1 Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die terroristische Bedrohung im neuen Jahrtausend 1161

1.2 Die Massnahmen der UNO zur Bekämpfung des Terrorismus 1161

1.3 Die 16 Übereinkom...

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