Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV).

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV).

Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) 1

(Vom 24. Juni 2005)

Die Konferenz der Kantonsregierungen beschliesst:

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Grundsätze

Art. 1

Zweck und Geltungsbereich 1 Die Rahmenvereinbarung regelt Grundsätze und Verfahren der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich.

2 Sie bildet die Grundlage für interkantonale Zusammenarbeitsverträge in den Bereichen gemäss Artikel 48a der Bundesverfassung.

3 Kantone können interkantonale Zusammenarbeitsverträge in anderen Aufgabenbereichen der Rahmenvereinbarung unterstellen.

Art. 2

Ziele der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich 1 Mit der interkantonalen Zu...

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