Botschaft betreffend den Rahmenkredit des Bundes für die Realisierung der ersten Etappe der 3. Rhonekorrektion (R3) in den Jahren 2009-2014

Auszug


Botschaft betreffend den Rahmenkredit des Bundes für die Realisierung der ersten Etappe der 3. Rhonekorrektion (R3) in den Jahren 2009-2014

09.043

Botschaft

betreffend den Rahmenkredit des Bundes

für die Realisierung der ersten Etappe

der 3. Rhonekorrektion (R3) in den Jahren 2009-2014

vom 13. Mai 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustim-mung, einen Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für die Realisierung der ersten Etappe der 3. Rhonekorrektion in den Jahren 2009-2014.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

13. Mai 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Zusammenfassung

Die Dämme der Rhone entsprechen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen. Aufgrund der unzureichenden Abflusskapazität des Flussbettes und der generellen Instabilität der Dämme schützt der heutige Ausbauzustand die Ebene nicht mehr vor einem Jahrhunderthochwasser. Über 13 000 Hektaren Land sind gegenwärtig hochwassergefährdet. Die Schäden könnten sich auf über 10 Milliarden Franken belaufen. In den nächsten 30-50 Jahren könnte sich dieses Schadenspotenzial aufgrund der Intensivierung der Bodennutzung mehr als verdoppeln. Die Rhone weist zudem ein ausgesprochenes ökologisches Defizit auf. Die Rhoneebene erfüllt zahlreiche sozioökonomische Funktionen, die es zu entwickeln und zu koordinieren gilt.

Die dritte Rhonekorrektion (R3) bietet eine Lösung für die festgestellten Defizite. Damit werden drei Ziele verfolgt: Hochwasserschutz, Umweltschutz und sozioökonomische Anliegen. Die Bauarbeiten werden in drei Phasen realisiert, unter Berücksichtigung des Schadenspotenzials, des Gefahrenniveaus und der Koordination der Massnahmen mit den für die Zuflüsse geplanten Bauarbeiten. Die prioritären Mass-nahmen (Phase 1) betreffen 5 Hauptabschnitte. Ihre Umsetzung soll bis 2020 erfolgen. Mit geschätzten Kosten zwischen 700-800 Millionen Franken sollen damit rund

6 Milliarden Franken potenzieller Schäden verhindert werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, die Gesamtkosten der 3. Rhonekorrektion detailliert zu bestimmen. Voraussichtlich betragen die Investitionen für die nächsten 30 Jahre etwa 1,6 Milliarden Franken.

Der erforderliche Flussausbau wird grosse Auswirkungen auf die landwirtschaftli-chen Flächen ausüben. Diese werden durch Gesamtmeliorationen in einem qualitaiven Sinne kompensiert.

Indem die 3. Rhonekorrektion die Rhoneebene sicherer macht, ist sie eine unverzichtbare Voraussetzung für deren weitere wirtschaftliche Entwicklung. Sie bietet wichtigen Städten Schutz vor Hochwasser, sichert die grossen Industriezonen und Infrastrukturen trägt zur Entwicklung des Tourismus bei.

Bundesfinanzierung

Die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion richtet sich nach den Grundsätzen des Wasserbaugesetzes (WBG). Sie wird durch die Kantone Waadt und Wallis gewährleistet; diese erhalten vom Bund Abgeltungen.

Das vom Bundesrat genehmigte Kostenteilermodell ist für das Festsetzen der Bundessubventionen anwendbar. Es sieht vor, dass die an das Projekt R3 anrechenbaren Kosten zwischen dem Interessenbeitrag gemäss Nationalstrassengesetz (NSG) und der Finanzierung gemäss WBG aufgeteilt werden. Der Beitrag gemäss NSG entspricht der Notwendigkeit oder dem N...

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