Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Nicaragua

Auszug


Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Nicaragua

Originaltext

Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Nicaragua

Abgeschlossen und in Kraft getreten am 12. April 1994

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Nicaragua, im Folgenden «die Vertragsparteien» genannt,

haben, im Wunsch die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Nicaragua zu vertiefen und mit dem Vorsatz die Zusammenarbeit der beiden Länder zu entwickeln, das folgende Abkommen vereinbart:

Art. 1

Die Vertragsparteien verpflichten sich, gemeinsam Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe in der Republik Nicaragua zu verwirklichen, in erster Linie für die Regierung Nicaraguas und ihre Institutionen, im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung. Diese Projekte können die Form der technischen Hilfe...

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