Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 33, 20. August 2002 › Einzig › Rahmenübereinkommen
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Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Übersetzung1
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler MinderheitenAbgeschlossen in Strassburg am 1. Februar 1995 Von der Bundesversammlung genehmigt am 21. September 19982Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 21. Oktober 1998 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Februar 1999Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Staaten, die dieses Rahmenübereinkommen unterzeichnen,in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, zu wahren und zu fördern;in der Erwägung, dass eines der Mittel zur Erreichung dieses Zieles in der Wahrung und in der Entwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten besteht;in dem Wunsch, die Wiener Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarats vom 9. Oktober 1993 in die Tat umzusetzen;entschlossen, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet das Bestehen nationaler Minderheiten zu schützen;in der Erwägung, dass die geschichtlichen Umwälzungen in Europa gezeigt haben, dass der Schutz nationaler Minderheiten für Stabilität, demokratische Sicherheit und Frieden auf diesem Kontinent wesentlich ist;in der Erwägung, dass eine pluralistische und wahrhaft demokratische Gesellschaft nicht nur die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität aller Angehörigen einer nationalen Minderheit achten, sondern auch geeignete Bedingungen schaffen sollte, die es ihnen ermöglichen, diese Identität zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und zu entwickeln;in der Erwägung, das...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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