Botschaft zu den Rückversicherungsverträgen auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und Spanien sowie zwischen der Schweiz und Italien

Auszug


Botschaft zu den Rückversicherungsverträgen auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und Spanien sowie zwischen der Schweiz und Italien

9.2.3 Botschaft

zu den Rückversicherungsverträgen auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und Spanien sowie zwischen der Schweiz und Italien

vom 15. Januar 2003

9.2.3.1 Allgemeiner Teil: Übersicht

Grössere Exportaufträge schweizerischer Unternehmen enthalten zunehmend Teiloder Zulieferungen aus dem Ausland. Für die von einem ausländischen Unterlieferanten stammenden Anteile erhält der Exporteur jedoch von jenem Drittland keine Versicherung, da er dort nicht niedergelassen ist. Seine eigene Exportkreditversiche-rung (EKV) gewährt ihm ebenfalls keine Versicherung, sofern der zulässige Auslandanteil überschritten wird. Der Unterlieferant seinerseits erhält von seiner EKV keine Versic...

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