Botschaft zur Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»
Bundesblatt Nr. 36, 9. September 2008 › Seccion Unica
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Botschaft zur Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»
08.060 Botschaft zur Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» vom 27. August 2008 Sehr geehrter Herr NationalratspräsidentSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft beantragen wir Ihnen, die Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» Volk und Ständen mit der Empfehlung zu unterbreiten, die Initiative abzulehnen. Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 27. August 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal CouchepinDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Am 21. September 2007 reichte das Initiativkomitee «Bündnis gegen Kriegsmaterial-Exporte» die eidgenössische Volksinitiative «für ein Verbot von KriegsmaterialExporten» mit 109 224 gültigen Unterschriften ein. Die Initiative fordert ein Verbot der Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern und damit zusammenhängenden Immaterialgütern. Ebenfalls sollen die Vermittlung von und der Handel mit den genannten Gütern an Empfängerinnen und Empfänger im Ausland verboten werden. Ausnahmeregelungen sind vorgesehen für Jagd- und Sportwaffen, für Geräte zur humanitären Entminung und für Güter, die von schweizerischen Behörden vorübergehend ins Ausland ausgeführt werden. Als flankierende Massnahme sieht die Volksinitiative eine maximal zehnjährige Unterstützungspflicht des Bundes zugunsten der von den Verboten betroffenen Regionen und Beschäftigten vor. Ferner verlangt der Initiativtext, dass der Bund internationale Bestrebungen im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle unterstützt und fördert. Die Frage, wie die Exportkontrollpolitik im Bereich der Rüstungsgüter, namentlich für Kriegsmaterial, auszugestalten ist, wurde in der schweizerischen Öffentlichkeit stets kontrovers diskutiert. Die Forderungen reichten von einer weitgehenden Freigabe der Ausfuhren bis zu deren Totalverbot. Damit stellt jede Regelung eine Gratwanderung zwischen unterschiedlichsten Anliegen und Interessen dar. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der aktuellen und im Vergleich zu anderen Staaten restriktiven Exportkontrollpolitik ein Mittelweg gefunden wurde, um allen involvierten Interessen Rechnung zu tragen. Auf der einen Seite orientieren sich die Bewilligungsentscheide an den zentralen Zielen der schweizerischen Aussenpolitik, das heisst an der Förderung von Sicherheit und Frieden in der Welt, der Wahrung der Menschenrechte und der Förderung der Wohlfahrt. Andererseits werden auch die Interessen der nationalen Sicherheit und der Wirtschaft berücksichtigt. Mit einer Annahme der Volksinitiative würde der einheimischen wehrtechnischen Industrie die Existenzgrundlage entzogen, da eine wirtschaftliche Produktion in den meisten Fällen vom Zugang zu Exportmärkten abhängt. Mit der Schliessung entsprechender Betriebe würde die Landesverteidigung in Frage gestellt. Die Schweizer Armee wäre für ihre Rüstung einseitig von anderen Staaten abhängig, wobei im Krisenfall den Bedürfnissen eines neutralen Staates wie der Schweiz geringe Priori-tät zugemessen würde. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Annahme der Initiative dürften gesamtschweizerisch relativ moderat ausfallen. Durch die konzentrierte räumliche Verteilung wären aber auf regionaler Ebene Probleme zu erwarten. Das Berner Oberland, die Regionen rund um Emmen, Stans und Kreuzlingen, aber auch die Stadt Zürich wären überdurchschnittlich stark betroffen. Gesamtschweizerisch müsste mit über 5100 betroffenen Beschäftigten gerechnet werden, wobei sich diese Zahl ohne Weiteres verdoppeln könnte, wenn die zu erwartenden negativen Auswir...
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