Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht (VGR)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 21, 27. Mai 2008 › Einzig › Geschäftsreglement
Angeknüpft als:Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 21, 27. Mai 2008 › Einzig › Geschäftsreglement
Angeknüpft als:Auszug
Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht (VGR)
Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht
(VGR) vom 17. April 2008 Das Bundesverwaltungsgericht, gestützt auf Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 20051 (VGG), erlässt folgendes Reglement: 1. Kapitel: Organe 1. Abschnitt: Gesamtgericht Art. 1 Aufgaben Das Gesamtgericht ist zuständig für: a. den Erlass von Reglementen über die Organisation und Verwaltung des Gerichts, die Geschäftsverteilung, die Information, die Gerichtsgebühren sowie die Entschädigungen an Parteien, amtliche Vertreter und Vertreterinnen, Sachverständige und Zeugen und Zeuginnen; b. die Wahl der Mitglieder der Verwaltungskommission, die nicht dem Präsidium angehören; c. die Wahl der Präsidenten und Präsidentinnen der eidgenössischen Schätzungskommissionen, ihrer Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie der vom Bundesverwaltungsgericht zu wählenden Mitglieder der Oberschätzungskommission auf Antrag der für Enteignungsfragen zuständigen Abteilung; d. die Wahl der Mitglieder der Schlichtungsstelle, die ihr nicht von Amtes wegen angehören; e. Entscheide über Veränderungen des Beschäftigungsgrades der Richter und Richterinnen während der Amtsdauer; f. die Verabschiedung des Geschäftsberichts; g. die Bestellung der Abteilungen und die Wahl ihrer Präsidenten und Präsidentinnen auf Antrag der Verwaltungskommission; h. den Vorschlag an die Bundesversammlung für die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin und des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin; SR 173.320.1 Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht AS 2008 2 Von der Zuteilung der Geschäfte nach Artikel 23 und dem Anhang kann aufgrund der Natur des Geschäfts, seinem Zusammenhang mit andern Geschäften sowie zur Ausgleichung der Geschäftslast abgewichen werden. 3 Die zuständigen Abteilungsp...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Konditor-Confiseur/Konditorin-Confiseurin A. Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung B. Lehrplan... | Eidgenössische Patentprüfung für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer 2001 | verfügung im widerspruchsverfahren 2425/1997 | veröffentlichung richtplan aargau abschluss des bereinigungsverfahrens | Sentencia nº 4542 de Consiglio di Stato, August 26, 2008 | Sentencia nº 6425 de Consiglio di Stato, December 22, 2009 | Sentencia nº 2257 de Consiglio di Stato, May 06, 2009 | Sentencia nº 6756 de Consiglio di Stato, December 19, 2007