Botschaft zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Japan

Auszug


Botschaft zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Japan

10.071

Botschaft

zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung

des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Japan

vom 25. August 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung des am 21. Mai 2010 unterzeichneten Protokolls zur Änderung des Abkom-mens vom 19. Januar 1971 zwischen der Schweiz und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. August 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Japan wurde am

19. Januar 1971 abgeschlossen und seither nie geändert.

Es enthält Bestimmungen, die auf der bilateralen Ebene die wirtschaftlichen Beziehungen dieser Epoche widerspiegeln (z.B. einen Quellensteuersatz von 10 % auf Dividenden bei einer Mindestbeteiligung von 25 % und einen Quellensteuersatz von 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren). Ausserdem fehlt im Abkommen ein Artikel über den Informationsaustausch.

Aus Sicht der Schweiz stand die Reduktion der vertraglichen Residualsteuersätze im Vordergrund. Japan dagegen stellte eine direkte und unauflösbare Verknüpfung her zwischen dieser Reduktion und einem Dispositiv zur Begrenzung der Abkommenvorteile für Einkünfte, die von einem Nullsatz profitieren, auf der einen Seite sowie einer wirksamen Bestimmung über den Informationsaustausch auf der anderen Seite.

Während die Verhandlungen zur Revision des Abkommens in vollem Gange waren, entschied der Bundesrat am 13. März 2009, die Amtshilfe in Steuerfragen an die neuen Gegebenheiten der internationalen Politik anzupassen und Bestimmungen über den Informationsaustausch zu übernehmen, die mit der letzten Fassung von Artikel 26 des Musterabkommens der OECD in Einklang stehen. Japan ersuchte darauf die Schweiz, einen Artikel ins Abkommen aufzunehmen, der diese neue Politik widerspiegelt. Am 24. Juni 2009 wurde ein Änderungsprotokoll paraphiert, das am 21. Mai 2010 in Bern unterzeichnet wurde.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise begrüssten den Abschluss dieses Änderungsprotokolls.

5922

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 5922

1 Allgemeine Überlegungen über die Weiterentwicklung der

Abkommenspolitik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 5924

2 Ausgangslage, Verlauf und Ergebnis der Verhandlungen 5924

3 Würdigung 5925

4 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Änderungsprotokolls 5926

5 Finanzielle Auswirkungen 5940

6 Verfassungsmässigkeit 5941

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls

zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen

der Schweiz und Japan (Entwurf) 5943

Protokoll zur Än...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen