Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln
Bundesblatt Nr. 49, 8. Dezember 2009 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Bundesblatt Nr. 49, 8. Dezember 2009 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Auszug
Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln
09.084 Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln vom 11. November 2009 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Bundesbeschluss zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln mit dem Antrag auf Zustimmung. Die Botschaft umfasst folgenden Erlass: - Bundesbeschluss zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben: 2003 P 02.3236 Sachplan Strasse 2004. Ausbau der N4 im Kanton Zug Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 11. November 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf MerzDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Kernelement der Botschaft ist das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, das der Bundesrat der Bundesversammlung gemäss Infrastrukturfondsgesetz bis spätestens 31. Dezember 2009 vorlegen muss. Das Programm listet die Projekte zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz auf und priorisiert sie. Ausserdem zeigt die Botschaft auf, wo zur Beseitigung von Engpässen der Bau neuer Netzelemente erforderlich ist, und schliesslich beschreibt sie verschiedene Szenarien für die künftige Entwicklung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Ausgangslage Die Bundesversammlung hat das Infrastrukturfondsgesetz (IFG, SR 725.13) auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz stellt der Bund während 20 Jahren 20,8 Milliarden Franken1 aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr für eine effiziente und umweltverträgliche Bewältigung der erforderlichen Mobilität bereit. Ein Teil dieser Mittel fliesst in die Beseitigung der Engpässe im National-strassennetz. Die Festlegung der Massnahmen im Rahmen des Infrastrukturfonds basiert auf einer Gesamtschau, die alle Verkehrsträger und -mittel mit ihren Vor- und Nachteilen einbezieht und wirksame Alternativen gegenüber neuen Infrastrukturen vorzieht. Mit der vorliegenden Botschaft unterbreitet der Bundesrat den Teil Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz dieser Gesamtschau. Inhalt der Vorlage Die Vorlage zeigt, welche Abschnitte im Nationalstrassennetz in Zukunft inakzeptabel stark überlastet sein werden. Gestützt darauf unterbreitet der Bundesrat ein Programm mit baulichen Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen im National-strassennetz. Mit der vorliegenden ersten Programmbotschaft beantragt der Bundesrat, die vordringlichen Projekte verbindlich zu beschliessen und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel freizugeben. Im Weiteren unterbreitet der Bundesrat die Priorisierung der weiteren Projekte zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz zur Kenntnisnahme und beantragt die Freigabe der finanziellen Mittel für die Durchfüh-rung der weiteren Planungsarbeiten. Wichtiger Beitrag zum Erhalt funktionsfähiger Nationalstrassen Mit der Umsetzung des Programms können Engpässe im Nationalstrassennetz auf einer Länge von rund 81 Kilometern beseitigt werden. Schwergewichtig handelt es sich dabei um gravierende Engpässe in den grossen Agglomerationen der Schweiz. 1 Preisstand 2005, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer Der Erhalt funktionsfähiger Nationalstrassen ist ein wichtiger Standortfaktor für die Schweiz. In besonderem Masse gilt dies für die grossen Agglomerationen. In diesen dicht besiedelten Räumen nehmen die Nationalstrassen einen Grossteil des Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs auf. Sie sichern die Erreichbarkeit der Wirtschaftszentren, entlasten die innerstädtischen Strassen vom Verkehr und leisten damit einen namhaften Beitrag für den Erhalt wohnlicher und funktionsfähiger Städte und Agglomerationen. 405 Kilometer Nationalstrassen regelmässig überlastet Im Jahre 2020 werden rund 405 Kilometer Nationalstrassen regelmässig überlastet sein. Davon werden rund 81 Kilometer sehr stark und rund 182 Kilometer stark überlastet sein. Für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sind 5,5 Milliarden Franken2 reserviert. Die Botschaft zum IFG sieht vor, diese Mittel für Fahrstreifenergänzungen an bestehenden Nationalstrassen mit einer Länge von mindestens zwei Kilometern einzusetzen. Rigorose Priorisierung unumgänglich Derzeit stehen solche Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 17,5 Milliarden Franken zur Diskussion. Dieser Bedarf übersteigt die verfügbaren Mittel um ein Mehrfaches. Eine rigorose Priorisierung ist damit unumgänglich. Mittels eines mehrstufigen Verfahrens wurden die Projekte priorisiert und vier Modulen zugeteilt. Das Modul 1 umfasst dringende und gut beurteilte Projekte...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Ordonnance de l'OFAG sur la fixation des périodes et des délais ainsi que sur l'autorisation de parties de contingent tarifaire de lé... | arrêté fédéral portant approbation de l accord entre la suisse et la norvège relatif aux mesures sanitaires a... | Citation Tribunal militaire 3 | citation tribunal militaire 1 | provvedimenti concernenti il trattamento straordinario di - integrazione salariale | Sentenza nº 1412 de Tribunali Amministrativi Regionali, Veneto, T.A.R. - Veneto - Venezia, April 11, 2005 | sentenza nº 4437 de tribunali amministrativi regionali, veneto, t.a.r. - veneto - venezia, december 27, 2005 | sentenza nº 1644 de tribunali amministrativi regionali sicilia t.a.r - sicilia palermo september 28 2005