Botschaft zum Produktesicherheitsgesetz (Totalrevision des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten)
Bundesblatt Nr. 35, 2. September 2008 › Seccion Unica
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Botschaft zum Produktesicherheitsgesetz (Totalrevision des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten)
08.055 Botschaft zum Produktesicherheitsgesetz (Totalrevision des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten) vom 25. Juni 2008 Sehr geehrter Herr NationalratspräsidentSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zum Produktesicherheitsgesetz (PrSG), einer Totalrevision des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG), mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 25. Juni 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal CouchepinDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) soll ein Produktesicherheitsgesetz werden. Die Totalrevision des STEG bringt eine Angleichung an die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) über die allgemeine Produktsicherheit. Damit wird gewährleistet, dass die schweizerischen Anforderungen an die Sicherheit von Konsumprodukten mit den Anforderungen des europäischen Binnenmarktes - einem Markt mit über 490 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten - identisch sind. Europakompatible Lösungen liegen sowohl im Interesse der Verwenderinnen und Verwendern von Produkten als auch der Hersteller: - Die Verwenderinnen und Verwender in der Schweiz erhalten wie diejenigen im Ausland die Gewähr, dass die Produkte nach einem einheitlich hohen Sicherheitsniveau produziert wurden. Für die Verwenderinnen und Verwender schweizerischer Produkte wird damit das Vertrauen in die Sicherheit gestärkt. - Die Hersteller sollen sich nach dem gleichen Sicherheitsstandard richten können, ob sie nun für den Schweizer Markt oder für den Wirtschaftsraum der EG- und der EWR-Staaten produzieren, und damit auch ihre Produktehaftungsrisiken im In- und Ausland minimieren. Produkte schweizerischer Hersteller sind durch die Einhaltung der schweizerischen Produktesicherheitsvorschriften ohne Weiteres europakompatibel. Der Mehraufwand für die Berücksichtigung zweier unterschiedlicher Produktesicherheitsvorschriften fällt damit weg, Produktionskosten können so gesenkt werden. Ein mit dem europäischen Recht identisches Schutzniveau stärkt zudem das Vertrauen in die schweizerischen Hersteller und ihre Produkte bei europäischen Importeuren und den europäischen Konsumentinnen und Konsumenten. Auch die europäischen Hersteller von Produkten, welche ihre Produkte nach den europäischen Sicherheitsvorgaben produzieren, müssen beim Export ihrer Produkte in die Schweiz keine unterschiedlichen Schutzniveaus berücksichtigen, was den Zugang zum schweizerischen Markt erleichtert und den Wettbewerb belebt. Der zunehmende grenzüberschreitende Handel und die Importe aus aller Welt bergen die Gefahr, dass vermehrt gefährliche Waren auf den Schweizer Markt gelangen. Die Europakompatibilität der schweizerischen Produktesicherheitsvorschriften ist auch die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit zwischen den für die Sicherheit von Produkten zuständigen Behörden der Schweiz und der Mitgliedstaaten der EG. Die Verwendung einheitlicher Anforderungskriterien an die Sicherheit von Produkten wird es der Schweiz ermöglichen, sich am europaweiten Schnellwarnsystem für gefährliche Konsumgüter RAPEX (Rapid Alert System for non-food consumer products) zu beteiligen. Zusammen mit einer Beteiligung an weiteren europäischen Schnellwarnsystemen in den Bereichen Lebens- und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) sowie übertragbare Krank- 7408 heiten (Early Warning and Response System, EWRS) wird damit eine einheitliche Grundlage geschaffen für eine enge Zusammenarbeit mit 30 europäischen Staaten zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung. Der Umstand, dass in der EU im Jahr 2007 die Anzahl der vom Markt zurückgenommenen gefährlichen Produkte gegenüber dem Vorjahr um 53 Prozent gestiegen ist, belegt, dass eine enge Zusammenarbeit auf der Basis eines einheitlichen Instrumentariums, welches schnelle Reaktionszeiten der verantwortlichen Behörden erlaubt, auch für die Schweiz von erheblichem Interesse ist. Bisher ist die Produktesicherheit in der Schweiz ausschliesslich durch eine Vielzahl von Erlassen sektoriell oder produktspezifisch und teilweise nur lückenhaft geregelt. Die EG hat demgegenüber mit der Produktsicherheitsrichtlinie zusätzlich harmonisierte Anforderungen an die Sicherheit der Konsumgüter aufgestellt. Im Rahmen des Folgeprogramms nach der Ablehnung des EWR wurde das schweizerische STEG revidiert, sodass es ein umfassendes Gesetz zumindest über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten darstellt. Das geltende STEG weist jedoch im Vergleich mit der EG-Richtlinie in verschiedener Hinsicht nicht das gleiche Schutznive...
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