Reglement vom 4. Juli 2006 über die Beiträge an Kindergarten-, Primar- und OrientierungsschulbautenInkrafttreten: 01.07.2006

Auszug


Reglement vom 4. Juli 2006 über die Beiträge an Kindergarten-, Primar- und OrientierungsschulbautenInkrafttreten: 01.07.2006

ASF 2006_061 Reglement

vom 4. Juli 2006

Inkrafttreten : 01.07.2006

über die Beiträge an Kindergarten-, Primarund Orientierungsschulbauten

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Gesetz vom 11. Oktober 2005 über die Beiträge an Kindergarten-, Primar- und Orientierungsschulbauten; auf Antrag der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport,

beschliesst:

1. KAPITEL Vollzugsorgane 1. Amt für Ressourcen Art. 1 Grundsatz

Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (die Direktion) übt ihre Aufgaben im Bereich der Beitragsleistung an Schulbauten über das Amt für Ressourcen (das Amt) aus. Art. 2 Befugnisse 1 Das Amt hat die folgenden Befugnisse: a) Es koordiniert und plant sämtliche Bauten für die Kindergärten, Primarschulen und Orientierungsschulen. b) Es prüft die Bauvorhaben unter dem Gesichtspunkt des p...

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