Bericht des Bundesrates «Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz» und Botschaft zur Änderung des Postorganisationsgesetzes und des Finanzhaushaltgesetzes

Auszug


Bericht des Bundesrates «Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz» und Botschaft zur Änderung des Postorganisationsgesetzes und des Finanzhaushaltgesetzes

02.041

Gesamtschau zur weiteren Entwicklung

des Postwesens in der Schweiz - Bericht des Bundesrates und

Botschaft

über die Änderung des Postorganisationsgesetzes

vom 22. Mai 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dem vorliegenden Bericht einen Bundesbeschluss betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz mit dem Antrag auf Zustimmung. Ausserdem unterbreiten wir Ihnen mit der vorliegenden Botschaft mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf zur Änderung des Postorganisationsgesetzes vom 30. April 1997 (POG; SR 783.1).

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben:

2002 M 01.3120 Fasel, Finanzierung Poststellennetz

2002 M 01.3206 Epiney, Abgeltung der nicht gedeckten Kosten im Post-und Telekommunikationsbereich

2002 P 01.3168 Dupraz, Post und Service public

2001 P 01.3079 Hämmerle, Konzessionspflicht für private Anbieter von

Postdiensten

2001 P 01.3075 Hassler, Konzessionsgebühren für private Anbieter von

Postdiensten

2001 P 01.3018 Gadient, Verzicht auf radikalen Abbau des Poststellennetzes

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. Mai 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Der Auftrag an den Bund, für eine ausreichende Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen in allen Landesgegenden zu angemessenen Preisen zu sorgen, und der anhaltende Wandel im Postbereich machen es zur Daueraufgabe der Post, ihre Strukturen und ihre Produktionsweise zu überprüfen. Die Post muss sich den veränderten Anforderungen von Bevölkerung und Wirtschaft anpassen und sich auf weitere Herausforderungen wie die technologischen Entwicklungen oder die international voranschreitende Marktöffnung vorbereiten.

Mit dem vorliegenden Bericht stellt der Bundesrat seine weitere Postpolitik für die nächsten Jahre dar. Damit möchte der Bundesrat im Hinblick auf die anstehenden Entscheide auf politischer und betrieblicher Ebene eine Auslegeordnung bieten und der Post als Trägerin der Grundversorgung die für ihre weitere Entwicklung nötige Sicherheit verschaffen.

Der Bericht gibt insbesondere Auskunft zu folgenden Themen:

- Ziele und Zielerreichung der Postreform 1998 (eine Zwischenbilanz),

- Herausforderungen für das Postwesen und die Schweizerische Post,

- Inhalt und Umfang der Grundversorgung (Universaldienst/Service public) im Postbereich,

- Zeitpunkt und Umfang weiterer Öffnungen des Postmarktes,

- Finanzierungsmöglichkeiten der postalischen Grundversorgung.

Der Bundesrat gelangt zu einer insgesamt positiven Zwischenbilanz der Postreform 1998. Die Post hat die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und eine qualitativ hoch stehende, flächendeckende Grundversorgung erbracht. Damit die Post als eigenständiges und wirtschaftlich gesundes Unternehmen ihren Auftrag auch in Zukunft erfüllen kann, muss sie allerdings weitere Kostenoptimierungen erreichen und neue Geschäftsfelder erschliessen. Nur so kann die Post im Spannungsfeld zwischen Grundversorgung und Wettbewerbsfähigkeit ihre finanzielle Eigenständigkeit im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen nachhaltig sichern und ihren Beitrag zu einer guten Grundversorgung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs leisten.

Der Bundesrat beabsichtigt, den Postmarkt schrittweise und kontrolliert zu öffnen. Im Bericht werden drei Szenarien für eine Marktöffnung erläutert. Nach Ansicht des Bundesrates muss die Marktöffnung die finanzielle Situation der Post, die Anliegen der Randgebiete und die Notwendigkeit sozialverträglicher Restrukturierungen ebenso berücksichtigen wie die Bedürfnisse der Wirtschaft nach effizienten und qualitativ hoch stehenden Universaldiensten und die sichere Finanzierung der Grundversorgung. Mit der Öffnung des Paketmarktes auf das Jahr 2004 und einer späteren beschränkten Öffnung des Briefmarktes (Szenario III) unterbereitet der Bundesrat dem Parlament ein Szenario, das auf die erwähnten Bedürfnisse Rücksicht nimmt und gleichzeitig den Rückstand gegenüber den Regelungen in der EU verkleinert. Das Parlament hat die Möglichkeit, sich mit dem Bundesbeschluss

5012

betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz zu den verschiedenen Öffnungsszenarien zu äussern.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament im Weiteren Vorgaben zum Poststellennetz im Postgesetz vom 30. April 19971 (PG) vor. Der Umbau des Poststellennetzes soll zwar weitergeführt werden können, doch zeigen die jüngsten Diskussionen die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des Post-stellennetzes.

Ferner gelangt der Bundesrat zum Schluss, dass die Grundversorgung im Rahmen des von ihm beabsichtigten Öffnung...

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