Botschaft zur Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» und zum Bundesgesetz über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes)

Auszug


Botschaft zur Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» und zum Bundesgesetz über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes)

07.063 Botschaft

zur Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» und zum Bundesgesetz

über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes)

vom 27. Juni 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft beantragen wir Ihnen, die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» Volk und Ständen mit der Empfeh-lung zu unterbreiten, die Initiative abzulehnen. Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung einen indirekten Gegenvorschlag, nämlich eine Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

27. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Am 1. März 2006 reichte der Verein «Marche Blanche» eine Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» mit 119 375 gültigen Unterschriften ein. Diese Initiative verlangt, dass sexuelle oder pornografische Straftaten an Kindern unverjährbar sein sollen.

Die Normen im Bereich der Verjährung der Strafverfolgung haben eine sehr bewegte Vergangenheit. Sie wurden in den letzten 15 Jahren nicht weniger als dreimal geändert, was ziemlich aussergewöhnlich ist. Der Trend geht in Richtung einer Verlängerung der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung von Sexualdelikten an Kindern. Damit soll zum einen verhindert werden, dass das Opfer wegen Verjäh-rung keine Strafanzeige bzw. Strafklage mehr einreichen kann, wenn es endlich in der Lage ist, das Schweigen zu brechen. Zum anderen soll verhindert werden, dass Straftäter dadurch jeder Strafverfolgung entgehen.

Die in der Initiative vorgeschlagene Lösung sowie ihre Terminologie sind aus rechtlicher Sicht problematisch. Die Unverjährbarkeit geht über das hinaus, was notwendig ist, um zu verhindern, dass ein Opfer keine Strafanzeige bzw. Strafklage mehr einreichen kann, wenn es dazu in der Lage ist. Zudem sind die Begriffe «Kinder vor der Pubertät» und «pornografische Straftaten» unklar, und ihre Einführung würde zu ungleichen, unverhältnismässigen oder gar kontraproduktiven Lösungen führen. Der Initiative soll jedoch ein indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt werden, der eine Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes vorsieht.

Nach dem derzeitigen Recht besteht für schwere Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren eine Verjährungsfrist von 15 Jahren. Die Verjährung dauert aber in jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers (Art. 97 Abs. 2 StGB). Der indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dass die Verjährung der Strafverfolgung bei diesen Delikten erst ab dem Tag beginnt, an dem das Opfer mündig wird. Diese Regelung gilt nur bei mündigen Tätern. Sie ist verhältnismässig und entspricht dem Stand d...

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