Bericht des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen. In Erfüllung des Postulates der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) 02.3379 «Schutz vor dem Passivrauchen» vom 9. Juli 2002

Auszug


Bericht des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen. In Erfüllung des Postulates der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) 02.3379 «Schutz vor dem Passivrauchen» vom 9. Juli 2002

Bericht

des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen

In Erfüllung des Postulates der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N)

02.3379 «Schutz vor dem Passivrauchen» vom 9. Juli 2002

vom 10. März 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 9. Juli 2002 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ein Postulat eingereicht, mit welchem der Bundesrat eingeladen wird, in einem Bericht die Möglichkeit zu prüfen, gestützt auf Artikel 118 der Bundesverfas-sung verbindliche Richtlinien zum Schutz vor dem Passivrauchen zu erlassen. Das Postulat wurde am 25. September 2002 vom Nationalrat überwiesen.

Wir unterbreiten Ihnen im Folgenden den Bericht. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben:

2002 P 02.3379 Schutz vor dem Passivrauchen P WAK-N (02.020)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

10. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Angesichts der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktoren über das Rauchen erachtet der Bundesrat die Exposition der Bevölkerung gegenüber dem Passivrauchen als ein bedeutendes Gesundheitsrisiko, dessen effiziente Prävention möglich und nötig ist. In Übereinstimmung mit den Zielen des Nationalen Programms zur Tabakprävention hält es der Bundesrat für notwendig, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sowie den Schutz der Bevölkerung in geschlossenen öffentlichen Räumen zu verstärken. Er erachtet eine Regelung des Privatbereichs (Wohnräume, individuelle Verkehrsmittel) als unangemessen.

Im Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats, das am

25. September 2002 gutgeheissen wurde, wird der Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit verbindlicher Richtlinien zum Schutz vor dem Passivrauchen zu prüfen.

Die schweizerische Bevölkerung, die mehrheitlich nicht raucht (71 %), ist dem Rauch ausgesetzt, oftmals ohne Möglichkeit, sich diesem zu entziehen. Dies gilt vor allem für Kinder von rauchenden Eltern und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an privaten oder öffentlichen Arbeitsplätzen (Spitäler, Verwaltungen) oder an geschlossenen öffentlich zugänglichen Orten (Bars und Restaurants).

Die schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens auf die Gesundheit von Menschen jeden Alters sind erwiesen und gut dokumentiert. Es gibt keine Schwelle der Exposition, unterhalb welcher Tabakrauch unbedenklich wäre. Passivrauchen führt zu einer erhöhten Morbidität (Asthma, Lungenentzündungen usw.) und Mortalität (Herzinfarkt, Lungenkrebs, plötzlicher Kindstod usw.). Man schätzt die Folgen auf mehrere hundert vorzeitige Todesfälle pro Jahr - das sind mehr Opfer, als durch Gewaltakte, Aids oder Drogen verursacht werden.

Passivrauchen hat auch wirtschaftlich negative Folgen, da es erhebliche direkte und indirekte Kosten verursacht: Krankheiten, verminderte Produktivität. Mit einem Rauchverbot in öffentlichen Räumen können die Betriebs - (durch Zigaretten verursachten Sachschaden, Reinigungs- und Versicherungskosten usw.) und Gesundheitskosten gesenkt werden.

Auf gesellschaftlicher Ebene zeigen Umfragen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung einer vollständigen oder teilweisen (Möglichkeit von Raucherräumen) Ausweitung des Rauchverbots in geschlossenen öffentlich zugänglichen Lokalen positiv gegenübersteht. Allmählich zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab: In einem geschlossenen Raum nicht zu rauchen wird zur Norm. Di...

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