Notenaustausch vom 22. Dezember 2004/4. und 29. März 2005 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten betreffend die Übermittlung von Passagierdaten (Passenger Name Record, PNR) durch Fluggesellschaften an ausländische Behörden (mit Anhang)

Auszug


Notenaustausch vom 22. Dezember 2004/4. und 29. März 2005 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten betreffend die Übermittlung von Passagierdaten (Passenger Name Record, PNR) durch Fluggesellschaften an ausländische Behörden (mit Anhang)

Notenaustausch vom 22. Dezember 2004/4. und 29. März 2005

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten betreffend die Übermittlung von Passagierdaten (Passenger Name Record, PNR) durch Fluggesellschaften an ausländische Behörden

In Kraft getreten am 29. März 2005

22. Dezember 2004

Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Departement für auswärtige Angelegenheiten die Verpflichtungserklärung des US Department of Homeland Security/Customs and Border Protection (Departement für Landesschutz/Zoll- und Grenzschutz) bezüglich der Übermittlung von Passagierdaten (PNR 2013 Passenger Name Record) der Flüge zwischen den USA und der Schweiz vorzulegen. Wir gehen davon aus, dass diese Verpflichtungserklärung es dem schweizerischen Bundesrat ermöglicht, eine rasche Entscheidung zu treffen, welche die Fluggesellschaften ermächtigt, in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Recht, die Passagierdaten an das Bureau of Customs and Border Protection weiterzugeben.

Die Vereinigten Staaten freuen sich auf die Weiterführung der engen Zusammenarbeit unserer beiden Länder in der Flugsicherheit.

Wir benützen auch diesen Anlass, das Departement für auswärtige Angelegenheiten unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

SR 0.748.710.933.6 1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

Übersetzung

Übermittlung von Passagierdaten. Notenwechsel mit den USA AS 2006

39. Anträge auf Berichtigung von PNR-Daten, die in CBP-Datenbanken gespeichert sind, und Beschwerden der Betroffenen über die Behandlung ihrer PNR-Daten durch das CBP können entweder von den Betroffenen selbst oder vom Schweizerischen Datenschutzbeauftragten (sofern der Betroffene diesen ausdrücklich damit beauftragt hat) eingereicht we...

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