Parlamentarische Initiative. Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates
Bundesblatt Nr. 11, 18. März 2008 › Seccion Unica
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Parlamentarische Initiative. Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates
07.400 Parlamentarische Initiative Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 21. Februar 2008 Sehr geehrter Herr PräsidentSehr geehrte Damen und Herren Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen Entwürfe zu Änderungen des Parlamentsgesetzes und des Geschäftsreglements des Nationalrats. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Kommission beantragt, den beiliegenden Entwürfen zuzustimmen. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen folgende parlamentarische Initiativen abzuschreiben: 05.437 Pa.Iv. Hochreutener. Handlungsunfähige Bundesräte 06.416 Pa.Iv. Hämmerle. Vorrang für Kommissionsvorstösse 06.467 Pa.Iv. Abate. Änderung des Parlamentsgesetzes. Kompetenzen der Finanzkommission 06.479 Pa.Iv. Büro NR. Abschreibung von parlamentarischen Vorstössen folgende Vorstösse abzuschreiben: 2005 M 05.3077 Beschleunigung der Behandlung von Motionen im Parlament (N 17.6.2005, Kunz) 2007 M 06.3872 Generationenverträglichkeitsprüfung (N 4.6.2007, S 27.9.2007, Markwalder Bär) 21. Februar 2008 Im Namen der Kommission Der Präsident: Gerhard Pfister Übersicht In Form von parlamentarischen Initiativen und Motionen liegen verschiedene Vorschläge für Änderungen des Parlamentsrechts vor. Diese Vorschläge sollen, ergänzt mit einigen weiteren von der Kommission in eigener Initiative beigefügten Verbesserungen, in Form einer Sammelvorlage realisiert werden. Die wichtigsten Verbesserungen zielen auf eine Aufwertung der Motion und des Postulates im Verfahren des Nationalrates ab. Mit einer griffigen Regelung soll erreicht werden, dass im Nationalrat genügend Behandlungszeit für persönliche Vorstösse reserviert wird. Potenziell mehrheitsfähige Vorstösse, das heisst Vorstösse des anderen Rates und Kommissionsvorstösse sollen konsequent prioritär behandelt werden. Vorstösse, die zwei Jahre nach ihrer Einreichung vom Rat noch nicht behandelt worden sind, sollen nicht mehr ohne Behandlung durch den Rat abgeschrieben werden können. Stattdessen soll über diese Vorstösse ohne Diskussion abgestimmt werden. Damit unter anderem mehr Beratungszeit für Vorstösse zur Verfügung steht, werden einerseits die ordentlichen Beratungszeiten des Nationalrates leicht verlängert (Abendsitzungen am Montag der zweiten und dritten Sessionswoche, obligatorische Sondersession im 2. Quartal des Jahres), andererseits sollen andere Beratungsgegenstände effizienter behandelt werden können (Schaffung einer neuen Beratungskategorie mit kürzerer Redezeit in der Eintretensdebatte, Durchführung von organisierten Debatten bei umfangreichen Detailberatungen von Erlassentwürfen). Diese Vorschläge, welche nur den Nationalrat betreffen, werden ergänzt mit verschiedenen weiteren neuen Regelungen, welche in beiden Räten Anwendung finden: a. Straffung der Differenzbereinigung bei der Vorprüfung parlamentarischer Initiativen; b. Verkürzung der Behandlung von in beiden Räten eingereichten gleichlautenden Kommissionsmotionen; c. Verzicht auf eine obligatorische Mitwirkung der Finanzkommissionen beider Vorberatung von finanzrelevanten Vorlagen; d. Regelung des Verfahrens im Falle einer Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates oder der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers; e. Ergänzung des «Kataloges» der in Botschaften zu behandelnden Fragen durch eine Prüfung der Auswirkungen einer Vorlage auf die künftigen Gene-rationen; f. Regelung der Haftung der Ratsmitglieder; g. Verfahren bei Petitionen. Inhaltsverzeichnis Übersicht 1870 1 Entstehungsgeschichte 1872 1.1 Das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 1872 1.2 Behandlung der parlamentarischen Vorstösse im Nationalrat (05.3077 Motion Kunz. Beschleunigung der Behandlung von Motionen im Parlament; 06.479 Pa.Iv. Büro NR. Abschreibung von parlamentarischen Vorstössen) 1872 1.3 05.437 Pa.Iv. Hochreutener. Handlungsunfähige Bundesräte 1874 1.4 06.416 Pa.Iv. Hämmerle. Vorrang für Kommissionsvorstösse 1874 1.5 06.467 Pa.Iv. Abate. Änderung des Parlamentsgesetzes. Kompetenzen der Finanzkommission 1874 1.6 06.3872 Motion Markwalder Bär. Generationenverträglichkeitsprüfung 1875 2 Grundzüge der Vorlage 1875 3 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen 1877 3.1 Änderung des Parlamentsgesetzes (ParlG) 1877 3.2 Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrates (GRN) 1889 4 Finanzielle und personelle Auswirkungen 1903 5 Rechtliche Grundlagen 1904 Bundesgesetz über die Bundesversammlung 1905 Geschäftsreglement des Nationalrates 1911 Bericht 1 Entstehungsgeschichte 1.1 Das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat mit Bericht vom 1. März 2001 den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG, SR 171.10) unterbreitet (01.401). Mit dieser Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 wurden drei Ziele verfolgt: 1. Konkretisierung der in d...
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